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Widersprüche bei Sozialleistungen

Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gewährung sozialer Leistungen unterliegen der Überprüfung durch die Sozial- oder die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In vielen Leistungsbereichen ist dem Klageweg ein Vorverfahren vorgeschaltet, das durch einen Widerspruch gegen den angegriffenen Bescheid eröffnet wird.

Für die Bearbeitung von Widerspruchsangelegenheiten aus den der Sozialgerichtsbarkeit unterstellten Bereichen

  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Elterngeld

sowie den der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegenden Leistungen nach dem

  • Unterhaltsvorschussgesetz

sind folgende Ansprechpartner/innen zuständig:

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