Krankenhilfe
Wer keine Möglichkeit hat, in eine private oder gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und die Kosten für Arzt oder Krankenhaus nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Hilfe bei Krankheit ( § 48 SGB XII).
Sie umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandsmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, Besserung oder Linderung erforderliche Leistungen.
Hilfe bei Krankheit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen und können bei schuldhaftem Verhalten zurückgefordert werden.
Antragstellung und Kontakt:
Krankenhilfeleistungen sind abhängig von der individuellen Situation und Lebenslage der einzelnen Person. Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Zuständige Behörde:
Ihre Ansprechpartner/innen
für die Buchstaben A bis K:
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2413
Raum: 164
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für die Buchstaben L bis Z:
Zurzeit ist diese Stelle leider nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich an Herrn Söhl.