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Ausländerangelegenheiten

Zuständigkeiten in
Ausländerangelegenheiten

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Cuxhaven?
In diesem Fall wenden Sie sich in Ausländerangelegenheiten bitte an die Mitarbeitenden der Stadt Cuxhaven. Vielen Dank!

Fachbereich Aufnahme & Einreise (33.1)

Telefon: 04721 66-2082
Fax: 04721 66-270496
E-Mail: k.steinbis(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 39
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AE, Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung, FEG

Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung, FEG: Schiffdorf, Loxstedt, Hagen im Bremischen

Telefon: 04721 66-2083
Fax: 04721 66-270760
E-Mail: o.merz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43/44
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allg. Beratung: Hemmoor, Beverstedt
EU-Bürger Beverstedt, Hemmoor, Loxstedt, Schiffdorf

Telefon: 04721 66-2084
Fax: 04721 66-270767
E-Mail: d.perez(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43
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Advis-Admin (Vertretung)
Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung: Wurster Nordseeküste, Geestland

Telefon: 04721 66-2092
Fax: 04721 66-270398
E-Mail: h.schwoebel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 44
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Advis-Admin
VISA, VE, AE, allg. Beratung: Land Hadeln, Lamstedt
EU-Bürger: Land Hadeln, Lamstedt, Wurster Nordseeküste, Geestland, Hagen im Bremischen

Telefon: 04721 66-2669
Fax: 04721 66-270794
E-Mail: t.wiesner(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 44
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Asylangelegenheiten & Aufenthaltstitel Asyl

Geestland, Lamstedt

Hagen im Bremischen, Hemmoor, Loxstedt

Telefon: 04721 66-2070
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag vormittag
Fax: 04721 66-2074
E-Mail: a.horstmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 51
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UmA, Land Hadeln

Beverstedt, Schiffdorf

Wurster Nordseeküste

Flüchtlinge aus der Ukraine

Loxstedt, Wurster Nordseeküste, Schiffdorf

Lamstedt, Hemmoor, Land Hadeln

Telefon: 04721 66-2047
Fax: 04721 66-270146
E-Mail: m.itjen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 45
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Geestland, Beverstedt, Hagen im Bremischen



Fachbereich Aufenthalt & Staatsangehörigkeit (33.2)

Telefon: 04721 66-1967
Fax: 04721 66-270871
E-Mail: f.vonruesten(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 33
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Biodatenaufnahme, Aushändigungen

Stadt Geestland, Gemeinde Hagen im Bremischen, Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Schiffdorf

Gemeinde Beverstedt, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Samtgemeinde Land Hadeln, Gemeinde wurster NordseeküstE

Telefon: 04721 66-17233
E-Mail: t.atiah(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 46
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Duldungen, Aufenthaltstitel aus fam./humanit. Gründen

Stadt Geestland

Gemeinde Beverstedt, Gemeinde Schiffdorf, GEMEINDE wurster Nordseeküste

Samtgemeinde land Hadeln

Telefon: 04721 66-2072
E-Mail: v.oest(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 47
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Samtgemeinde HEMMOOR, Gemeinde Hagen im Bremischen

Telefon: 04721 66-2719
Fax: 04721 66-270490
E-Mail: r.seidel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 47
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Gemeinde Loxstedt

N.N.

Samtgemeinde Börde Lamstedt

N.N.

Einbürgerung

Erleichterte und Anspruchseinbürgerung (§ 9 und § 10 StAG)

Telefon: 04721 66-2080
Fax: 04721 66-270632
E-Mail: s.peters(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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Telefon: 04721 66-2563
Fax: 04721 66-270184
E-Mail: c.zabel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 38
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Ermessenseinbürgerung (§ 8 STAG), Anerkennung Staatenlosigkeit

Telefon: 04721 66-2079
Fax: 04721 66-270457
E-Mail: c.thoermer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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Volltext

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

Rechtsgrundlage(n)

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.

Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2007
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

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