Ausländerangelegenheiten
Zuständigkeiten in
Ausländerangelegenheiten
Haben Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Cuxhaven?
In diesem Fall wenden Sie sich in Ausländerangelegenheiten bitte an die Mitarbeitenden der Stadt Cuxhaven. Vielen Dank!
Fachbereich Aufnahme & Einreise (33.1)
Fax: 04721 66-270496
E-Mail: k.steinbis(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 39
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AE, Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung, FEG
Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung, FEG: Schiffdorf, Loxstedt, Hagen im Bremischen
Fax: 04721 66-270760
E-Mail: o.merz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43/44
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allg. Beratung: Hemmoor, Beverstedt
EU-Bürger Beverstedt, Hemmoor, Loxstedt, Schiffdorf
Fax: 04721 66-270767
E-Mail: d.perez(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 43
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Advis-Admin (Vertretung)
Aufenthaltstitel, VISA, VE, allg. Beratung: Wurster Nordseeküste, Geestland
Fax: 04721 66-270398
E-Mail: h.schwoebel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 44
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Advis-Admin
VISA, VE, AE, allg. Beratung: Land Hadeln, Lamstedt
EU-Bürger: Land Hadeln, Lamstedt, Wurster Nordseeküste, Geestland, Hagen im Bremischen
Fax: 04721 66-270794
E-Mail: t.wiesner(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 44
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Asylangelegenheiten & Aufenthaltstitel Asyl
Geestland, Lamstedt
E-Mail: d.holstein(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 51
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Hagen im Bremischen, Hemmoor, Loxstedt
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag vormittag
Fax: 04721 66-2074
E-Mail: a.horstmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 51
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UmA, Land Hadeln
E-Mail: i.kieselhorst(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 50
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Beverstedt, Schiffdorf
E-Mail: j.roese(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 50
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Wurster Nordseeküste
E-Mail: k.szczepanski(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 52
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Flüchtlinge aus der Ukraine
Loxstedt, Wurster Nordseeküste, Schiffdorf
E-Mail: a.baumert(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 45
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Lamstedt, Hemmoor, Land Hadeln
Fax: 04721 66-270146
E-Mail: m.itjen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 45
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Geestland, Beverstedt, Hagen im Bremischen
Aufenthalt Ukraine
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Fachbereich Aufenthalt & Staatsangehörigkeit (33.2)
Fax: 04721 66-270871
E-Mail: f.vonruesten(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 33
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Biodatenaufnahme, Aushändigungen
Stadt Geestland, Gemeinde Hagen im Bremischen, Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Schiffdorf
E-Mail: m.akbari(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 46
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Gemeinde Beverstedt, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Samtgemeinde Land Hadeln, Gemeinde wurster NordseeküstE
E-Mail: t.atiah(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 46
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Duldungen, Aufenthaltstitel aus fam./humanit. Gründen
Stadt Geestland
E-Mail: m.briese(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 48
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Gemeinde Beverstedt, Gemeinde Schiffdorf, GEMEINDE wurster Nordseeküste
E-Mail: ma.gerken(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 48
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Samtgemeinde land Hadeln
E-Mail: v.oest(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 47
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Samtgemeinde HEMMOOR, Gemeinde Hagen im Bremischen
Fax: 04721 66-270490
E-Mail: r.seidel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 47
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Gemeinde Loxstedt
N.N.
Samtgemeinde Börde Lamstedt
N.N.
Einbürgerung
Erleichterte und Anspruchseinbürgerung (§ 9 und § 10 StAG)
Fax: 04721 66-270632
E-Mail: s.peters(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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Fax: 04721 66-270184
E-Mail: c.zabel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 38
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Ermessenseinbürgerung (§ 8 STAG), Anerkennung Staatenlosigkeit
E-Mail: ma.gerken(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 48
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Fax: 04721 66-270457
E-Mail: c.thoermer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 30
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Volltext
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Rechtsgrundlage(n)
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.
Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreiZügG/EU)
- Asylgesetz (AsylfG)
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
- Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (SkAufG)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung