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04.06.2020

Aktuelle Situation bei der Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven

Mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes in den Schulen wurde auch die Schülerbeförderung im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wieder aufgenommen.

Die Busse fahren wieder nach dem bisher gültigen Fahrplan. Natürlich gelten auch im ÖPNV die Hygiene- und Abstandsregelungen, soweit dies möglich ist. Der Landkreis Cuxhaven hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der geforderte Mindestabstand von 1,50 m oftmals in den Bussen nicht eingehalten werden kann. Da auch in den nächsten Wochen für weitere Jahrgänge der Präsenzunterricht startet, nimmt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen und den Bussen weiterhin zu.

Die Kreisverwaltung hat bereits zahlreiche Anrufe und E-Mails von besorgten Erziehungsberechtigten erhalten, die darauf hingewiesen haben, dass die Abstandsregelungen in den Bussen nicht mehr eingehalten werden können. Sie wünschen sich eine Ausweitung der Buskapazitäten. Dieser Forderung kann leider nicht nachkommen werden.

Die Schülerbeförderung in dem großen Flächenlandkreis Cuxhaven stellt auch sonst schon immer alle Beteiligten vor große Herausforderungen, da es ein sehr kompliziertes und umfangreiches System ist. Dazu kommt nun noch die Corona-Pandemie.

Die Schülerbeförderung wird im gesamten Landkreis Cuxhaven im Rahmen des ÖPNV durchgeführt und ist somit ein Teil davon. Im Landkreis Cuxhaven führen also Verkehrsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen ÖPNV aufgrund von erteilten Linienkonzessionen durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) durch. Sowohl die Planung der Buslinien als auch der Einsatz von Bussen obliegt damit den Verkehrsunternehmen. Der Landkreis hat keine rechtlichen Möglichkeiten, in die Fahrpläne und Beförderungsleistungen bestimmend einzugreifen. Der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung ist lediglich gehalten, sich um Änderungen und Verbesserungen, die schulisch notwendig sind, laufend und hinreichend unter Ausschöpfung aller verfügbaren Möglichkeiten zu bemühen.

Der Landkreis Cuxhaven steht im engen und laufenden Austausch mit den Beförderungsunternehmen – derzeit insbesondere aufgrund der aktuellen Situation. Eine Ausweitung der Buskapazitäten durch die Verkehrsunternehmen ist leider nicht umsetzbar. Daher bietet der Landkreis Cuxhaven den Erziehungsberechtigten, die Bedenken haben und ihre Kinder selber zur Schule fahren, nach vorheriger Mitteilung beim Landkreis Cuxhaven, Amt Schulen und Kultur, eine entsprechende Fahrtkostenerstattung nach der bestehenden Satzung an, die beantragt werden muss. Antragsvordrucke sind auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven/Schulen und Sport/Schülerbeförderung erhältlich.

Für die erforderliche Mitteilung und Fragen steht das Amt Schulen und Kultur unter der Tel.-Nr. 04721-662424 und der E-Mail schuelerbefoerderung(at)landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven