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07.09.2020

"Schnupfenschema" - Information des Nds. Kultusministeriums

Derzeit besteht bei vielen Eltern eine große Unsicherheit, unter welchen Umständen ihr Kind Schule oder Kindergarten nicht besuchen sollte. Zur Orientierung sollen hier nähere Informationen gegeben werden.

Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Einrichtung (Schule/Kita)?

Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte. Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen) kann die Einrichtung besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) und bei schwererer Symptomatik, bitte das entsprechende Schaubild des Niedersächsischen Kultusministeriums beachten. Dieses finden Sie hier.

Corona positive Personen

Bei unkomplizierten Infektionen können die betroffenen Personen, in der Regel 10 Tage nach Symptombeginn bzw. Testdatum und einer Symptomfreiheit von 48 Stunden nach Freigabe durch das Gesundheitsamt d ie Einrichtung wieder besuchen.

Was sind die Symptome einer COVID-19 Erkrankung?

Wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber sowie Geschmacks-und Geruchsverlust führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen. Zu beachten ist: ein großer Anteil an Kindern bildet gar keine Symptome aus.

Meldepflicht

Falls Ihr Kind an COVID-19 erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht, sind Sie verpflichtet, diese Erkrankung/diesen Verdacht der Gemeinschaftseinrichtung sofort mitzuteilen (§ 34 Infektionsschutzgesetz) und Ihr Kind nicht dorthin zu schicken.

In der Einrichtung, die mein Kind besucht, gibt es einen COVID-19 Fall – und jetzt?

Das Gesundheitsamt ermittelt ausgehend von dem positiven Fall die relevanten Kontaktpersonen des Falles. Hierbei arbeitet es eng mit den Leitungen der Einrichtungen zusammen.

Bezüglich Kontaktpersonen geht das Gesundheitsamt folgendermaßen vor:

1.) Enge Kontaktpersonen (Kontaktpersonen 1. Grades)

Um weitere Erkrankungen in der Gemeinschaftseinrichtung und auch woanders möglichst zu verhindern, wird das Gesundheitsamt alle engen Kontaktpersonen zu der erkrankten Person ermitteln, diese möglichst schnell telefonisch kontaktieren und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine 14-tägige Quarantäne anordnen. Für diese engen Kontaktpersonen werden Kontrollabstriche angeordnet. Die Kosten hierfür werden vom Landkreis Cuxhaven übernommen.

Für weitere Personen, die Kontakt hatten zu diesen Kontaktpersonen 1. Grades, also z.B. die Geschwister/Eltern/Großeltern/Spielkammeraden der Kontaktperson 1. Grades, wird in der Regel keine Quarantäne und keine Abstriche angeordnet, solange bei der Kontaktperson 1. Grades keine Symptome auftreten bzw. kein positiver Laborbefund vorliegt.

2.) alle weiteren Kontaktpersonen (z.B. Kontaktpersonen 2. Grades)

Bei allen weiteren Kontaktpersonen, z.B. bei nur flüchtigem Kontakt zu der erkrankten Person oder bei Kontakt mit Einhaltung der Abstandsregeln, werden in der Regel keine gesonderten Maßnahmen von Seiten des Gesundheitsamtes veranlasst.

Zu beachten für diese Kontaktpersonen ist:

  • Reduzieren Sie Kontakte zu Dritten wo immer möglich.
  • Waschen Sie häufig die Hände und halten Sie die Husten-und Niesetikette ein.
  • Beobachten Sie Ihre Gesundheit bis zum 14. Tag ab Kontakt genau. Kontrollieren Sie täglich eventuelle Symptome und führen Sie ein Tagebuch darüber.
  • Falls Symptome auftreten, kontaktieren Sie bitte umgehend den Hausarzt.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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