Förderrichtlinie "1.000 Moore"
Richtlinie „Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)“: Förderung nicht-investiver und investiver Vorhaben in kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren zur Wiedervernässung und Renaturierung
Förderziel:
bundesweite Umsetzung von Vorhaben für einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und im Idealfall Bindung von CO2 in Mooren sowie Beitrag zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt
Antragstellung:
ab dem 16.09.2024
Fördergegenstand:
Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (gesonderte Richtlinie in Planung, s.u.), in folgenden Förderschwerpunkten (FSP)
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- FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
- FSP 2: Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen: Vorbereitende Maßnahmen und deren Umsetzung
Antragsberechtigte:
natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie z. B. Privateigentümer, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen)
Förderumfang:
- Fördersumme: max. 30.000 Euro (FSP 1) sowie max. 600.000 Euro (FSP 2)
- Fördersatz: max. 90 % bis 99 % je nach Antragstellergruppen
Nähere Informationen:
- Programmwebsite: z-u-g.org/1000-moore/