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10.09.2024

Förderrichtlinie "1.000 Moore"

Richtlinie „Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)“: Förderung nicht-investiver und investiver Vorhaben in kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren zur Wiedervernässung und Renaturierung

Förderziel:

bundesweite Umsetzung von Vorhaben für einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und im Idealfall Bindung von CO2 in Mooren sowie Beitrag zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt

Antragstellung:

ab dem 16.09.2024

Fördergegenstand:

Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (gesonderte Richtlinie in Planung, s.u.), in folgenden Förderschwerpunkten (FSP)

    • FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
    • FSP 2: Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen: Vorbereitende Maßnahmen und deren Umsetzung

Antragsberechtigte:

natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie z. B. Privateigentümer, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen)

Förderumfang:

  • Fördersumme: max. 30.000 Euro (FSP 1) sowie max. 600.000 Euro (FSP 2)
  • Fördersatz: max. 90 % bis 99 % je nach Antragstellergruppen

Nähere Informationen: