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Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein unabgestimmter Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der durch die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis flächendeckend für das Gemeindegebiet aufgestellt wird; die Inhalte der Landschaftsplanung sind nach § 9 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Dem Landschaftsplan kommt insbesondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung zu. 

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. In diese Abwägung ist einzustellen, was nach Lage der Dinge erforderlich ist. Die Belange von Natur und Landschaft können nur zutreffend abgewogen werden, wenn sie angemessen ermittelt und bewertet werden. Für diese Abwägungsentscheidungen stellt ein Landschaftsplan eine ideale Grundlage dar. 

Der Landkreis Cuxhaven als untere Naturschutzbehörde berät die Gemeinden bei der Vorbereitung von Landschaftsplänen, stellt Informationen aus der Landschaftsrahmenplanung zur Verfügung und nimmt an Arbeitsbesprechungen der Gemeinde und des Planungsbüros teil.

Der niedersächsische Landschaftsplan

Was hat die Gemeinde vom Landschaftsplan?