Gehölzentnahme
Sie möchten einen Baum in Ihrem Garten fällen? Die Hecke am Rand Ihres Ackers soll zurückgeschnitten werden? Es fallen immer wieder größere Äste von Ihrem Baum herab?
Folgendes sollten Sie hier im Landkreis Cuxhaven beachten:
Die Fällung von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft und im Siedlungsbereich kann ganzjährig genehmigungspflichtig sein. Eine solche Genehmigung stellt der Fachbereich Eingriffsregelung des Bereiches Natur & Ländliche Räume aus.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind Beseitigungen, Abschneiden oder auf den Stock setzen von Gehölzen grundsätzlich zu vermeiden. Für eine Ersteinschätzung, ob eine Genehmigung für Ihre Baumfällung oder Ihren Gehölzschnitt erforderlich ist, empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bei uns im Landkreis übernimmt diese Rolle der Bereich Natur & Ländliche Räume. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 04721-66 2340 oder per Mail unter naturschutzamt@landkreis-cuxhaven.de.
Bitte teilen Sie hierbei bereits Folgendes mit:
- Wo befindet sich das Gehölz (Adresse oder Gemarkung, Flur, Flurstück)?
- Um welche Art Gehölz handelt es sich (Art und Anzahl)?
- Wie sieht das Gehölz aus (bestenfalls durch aussagekräftige Fotos des betroffenen Gehölzes und der unmittelbaren Umgebung)?
- Wie groß ist das Gehölz (Stammdurchmesser und -umfang)?
- Weshalb ist die Beseitigung bzw. der Schnitt notwendig?
Ergibt die Ersteinschätzung die Erforderlichkeit einer Genehmigung, ist ein Antrag auf Baumfällung inklusive aller notwendigen Unterlagen per E-Mail oder postalisch an die zuständige Sachbearbeitung oder das Funktionspostfach naturschutzamt@landkreis-cuxhaven.de zu senden.
Unabhängig von einer eventuellen Genehmigungspflicht ist vor jeder Fällung, Totholzentnahme, Pflegemaßnahme oder Ähnlichem ganzjährig der Artenschutz (§§ 39 ff. Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass vorhandene Höhlen, Spalten und Risse auch im Winterhalbjahr auf Besatz kontrolliert werden müssen. Es könnte sich hierbei um Winterquartiere oder Ruhestätten von Vögeln, Insekten, Fledermäusen oder anderen Kleinsäugern handeln.
Häufig gestellte Fragen:
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