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10.02.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (4/2021 CUX) zur Aufhebung der Sperrbezirksanordnung in der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung (3/2021 CUX) zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest) bei Nutzgeflügel

Aufgrund von § 44 Abs. 2 Nr. 6 a) in Verbindung mit § 44 Abs. 3 S. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in der zurzeit geltenden Fassung überführe ich die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung (3/2021 CUX) vom 19.01.2021 angeordneten Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk in die Schutzmaßregeln für das Beobachtungsgebiet nach §§ 27 Abs. 4, 28 und 29 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 12.11.2020 angeordnete Aufstallung von Geflügel weiterhin ihre Gültigkeit behält.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Cuxhaven, den 10.02.2021

LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat