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01.10.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (10/2021 CUX) zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven vom 09.03.2020 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut

Aufgrund § 12 Bienenseuchen-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut vom 09.03.2020 auf.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, Klage erhoben werden. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Stade gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.

Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können während der Öffnungszeiten im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Tel.-Nr. 04721 66-2132, oder im Internet unter „www.landkreis-cuxhaven.de“ eingesehen werden.


Cuxhaven, 30. September 2021
LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin