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07.04.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (7/2021 CUX) zur Aufhebung der Sperrbezirksanordnung in der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung (6/2021 CUX) zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Aufgrund von § 44 Abs. 2 Nr. 6 a) in Verbindung mit Abs. 3 S. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in der zurzeit geltenden Fassung überführe ich die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung (6/2021 CUX) vom 11.03.2021 angeordneten Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk in die Schutzmaßregeln für das Beobachtungsgebiet nach §§ 27 Abs. 4, 28 und 29 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest über.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 12.11.2020 angeordnete Aufstallung von Geflügel weiterhin sowohl für private, als auch für gewerbliche Halter ihre Gültigkeit behält.


Cuxhaven, den 06.04.2021

LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
In Vertretung

Bammann
Kreisrätin