JugendHilfe im Strafverfahren des Landkreises Cuxhaven
oder
ein Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende
und was die Jugendhilfe im Strafverfahren damit zu tun hat
Ab 14 Jahren sind Jugendliche vor dem Gesetz strafmündig.
Das bedeutet:
Alle Handlungen, die Jugendliche gegen ein bestehendes Gesetz begehen, werden strafrechtlich durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht verfolgt.
Grundlage für das Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (14 - 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 - 21 Jahre) ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Strafgesetzbuch (StGB).
Im Unterschied zu Gerichtsverhandlungen bei Jugendlichen wird bei Heranwachsenden geprüft, ob sie noch nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln sind oder bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müssen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Entwicklung, persönliche Lebenssituation, eventuell bestehende Probleme und anderes.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht geht es beim Jugendstrafrecht nicht um "Bestrafung", sondern vielmehr um erzieherische Maßnahmen, die den Jugendlichen/Heranwachsenden auf das Unrecht seiner Tat aufmerksam machen und seine Einsichtsfähigkeit fördern sollen, erneute Straftaten zu vermeiden.
Das Verfahren
Nachdem die Polizei von einer Straftat erfahren hat, oder eine Anzeige erstattet wurde, beginnt sie mit den Ermittlungen (Vernehmung, Zeugenanhörung usw.). Ihre Ermittlungsergebnisse leitet sie nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft weiter. Die prüft dann, ob ein Verfahren vor einem Gericht eröffnet werden soll, oder ob das Verfahren eingestellt werden kann.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren erfährt entweder schon über eine Polizeiermittlung von einer Straftat von Jugendlichen/Heranwachsenden, oder spätestens über die Staatsanwaltschaft.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren
In Bezug auf die Jugendhilfe im Strafverfahren haben wir die Aufgabe, den Jugendlichen/ Heranwachsenden zu informieren, wie das Verfahren abläuft und welche Folgen es haben kann.
Wir beraten, unterstützen und erarbeiten gemeinsam mit dem Jugendlichen und ggf. mit den Eltern, mit welcher erzieherischen Maßnahme das Verfahren abgeschlossen werden kann. Diese Anregung wird dann dem Gericht mitgeteilt. Bei Heranwachsenden gibt die Jugendgerichtshilfe auch noch eine Empfehlung ab, ob er von seiner Entwicklung her noch einem Jugendlichen gleichzusetzen ist und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte.
Wir sind persönlich bei den Gerichtsverhandlungen anwesend.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wie z. B. die Ableistung einer Arbeitsauflage, wird sich die Jugendhilfe im Strafverfahren darum kümmern, dass der Jugendliche/ Heranwachsende diese mit entsprechender Unterstützung ableisten.
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Jugendhilfe im Strafverfahren finden Sie hier