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Fachberatung für Kindertagespflege

Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform

Eine Betreuung in Kindertagespflege beinhaltet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson in einem familiären Rahmen. Die Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot zur Krippe und kann auch ergänzend für Kinder im Alter von 0-14 Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Kindertagespflege stellt eine besonders passgenaue und individuelle Betreuungsform, vor allem für Kinder unter drei Jahren, sicher und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Individuelle Förderung
  • Familiäre Betreuungssituation
  • Feste Bezugsperson
  • Hohe Zeitliche Flexibilität

Die Kindertagespflegeperson, die in ihrem eigenen Haushalt oder angemieteten Räumen betreut, ist selbständig tätig. Im Gegensatz zu anderen selbständig Tätigen erhält sie die Hälfte der zu zahlenden Beiträge für die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Sie unterliegt einkommensanhängig der Rentenversicherung und muss ihr Einkommen versteuern.

Die Kindertagespflegeperson erhält eine Erlaubnis zur Kindertagespflege von der Fachberatung für Kindertagespflege des Landkreises Cuxhaven, die vor dem Betreuungsbeginn schriftlich beantragt werden muss.

Die Erlaubnis erhält eine Person, wenn sie für die Tätigkeit fachlich und persönlich geeignet ist, sich in qualifizierten Lehrgängen fortgebildet hat und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Weiterhin muss sie die Bereitschaft mitbringen, sich darüber hinaus weiterzubilden und mit der Fachberatung und anderen Kindertagespflege zu kooperieren.

Erreichbarkeit Verwaltung der Kindertagespflege

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr 

Aktuelles in der Kindertagespflege

Aufgaben der Fachberatung

  • Beratung für Eltern, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen wollen
  • Beratung und Begleitung von aktiven Kindertagespflegepersonen und Bewerber*innen
  • Vermittlung geeigneter und überprüfter Kindertagespflegepersonen
  • Beratung in allen pädagogischen und finanziellen Fragen und Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen der Kindertagespflege
  • Eignungsüberprüfung und Erteilung der Pflegeerlaubnis (Gültigkeit maximal fünf Jahre)
  • Begleitung in der Qualifizierung zur Kindertagespflege
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Fachtagen und Vernetzungstreffen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Erreichbarkeiten der Fachberaterinnen und Fachberater

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Hier finden Sie... 

...die Zuständigkeiten der Fachberatung Kindertagespflege


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