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27.06.2023

Förderung der inklusiven Ferienbetreuung

Ab sofort besteht für Veranstaltende die Möglichkeit für ihre inklusiven Ferienbetreuungsangebote eine Förderung für einzelne Teilnehmende zu erhalten. Diese finanzielle Unterstützung soll zum Aufbau eines vielseitigen Ferienangebots für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und gleichzeitigem besonderen Pflegebedarf dienen.

Es sind neue Richtlinien der Kreisjugendpflege des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht worden. Die allgemeine Jugendpflegerichtlinie bezuschusst nun auch Einzelteilnehmende mit schwerem Förderbedarf. Die zusätzliche Bezuschussung soll mögliche Veranstalterinnen und Veranstalter ermutigen ihre bereits bestehenden Freizeitmaßnahmen inklusiv zu öffnen oder gezielt inklusive Angebote zu entwickeln.

Inklusive Ferienbetreuungsangebote werden zukünftig ebenfalls mit einer Förderung für einzelne Teilnehmende finanziell bezuschusst. Den Kindern und Jugendlichen soll mithilfe der Freizeitmaßnahmen eine Welt des Erlebens, der Freude und der Gemeinschaft angeboten werden. Auch sie wollen in den Ferien Abstand vom Alltag erfahren, Spaß haben, etwas erleben und „mittendrin“ sein. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und gleichzeitigem besonderen Pflegebedarf haben es oftmals sehr schwer, ein passendes Tagesbetreuungsangebot fernab von Schule zu finden. Viele bestehende Ferien- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind mit Barrieren verbunden. Um teilhaben zu können, brauchen diese Kinder und Jugendlichen individuelle Unterstützung und Pflege.

Die Richtlinien und sämtliche Vordrucke sind unter folgendem Link zu finden:
Jugendpflege / Landkreis Cuxhaven (landkreis-cuxhaven.de)

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven