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Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
[Nr.99041003077000 ]

Jugendamt
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) -

Besuchsrecht - Umgangsrecht

Das Zusammentreffen des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit den Kindern (Umgangsrecht) soll dazu dienen, die Verbindung der Kinder mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil aufrechtzuerhalten. Den Kindern kann dadurch auch die Angst, den Vater oder die Mutter womöglich nie mehr wiederzusehen, genommen werden.

Die Ausgestaltung des Umgangsrechts kann vom Familiengericht in allen Einzelheiten geregelt werden; je nach Lage des Einzelfalls kann es aber auch notwendig sein, das Umgangsrecht einzuschränken oder ganz auszuschließen. Besser aber ist es, wenn sich die Eltern über das Umgangsrecht ohne Einschaltung des Gerichts einigen können.

Hierbei sollte Folgendes bedacht werden:

Je weniger bei der Ausübung des Umgangsrechts zwischen den Eltern Spannungen auftreten, desto eher werden die Kinder in die Lage versetzt, die Trennung der Eltern zu bewältigen. Im Interesse der Kinder sollten Sie nach der Trennung Auseinandersetzungen vor den Kindern vermeiden.

Bei den Besuchen sollten die Kinder dem umgangsrechtlichen Elternteil unbefangen gegenübertreten können; die Besuche sollten den Kindern Freude und Erlebnis bringen. Dazu gehört auch, dass die Kinder unvoreingenommen auf den Besuch beim anderen Elternteil vorbereitet werden. Geben Sie hierzu den Kindern keine widersprüchlichen Erklärungen.

Die Kinder müssen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt bereit sein und zur vereinbarten Zeit auch wieder zurückgebracht werden. Zeigen Sie, dass auch Sie für solche Besuche sind, indem Sie das Kind manchmal zum besuchsberechtigten Elternteil hinbringen; wenn nicht ohnehin Vereinbarungen hierüber getroffen sind.

Müssen vereinbarte Besuche abgesagt werden, so ist der andere Elternteil umgehend zu benachrichtigen und den Kindern eine vollständige und ehrliche Erklärung zu geben. Möglicherweise muss der Besuchsplan von Zeit zu Zeit dem Alter, der Gesundheit und den Interessen der Kinder oder sonstigen Veränderungen der Lebensumstände angepasst werden.

Die Besuche sollten in der Regel nicht im Heim der Kinder, sondern in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils stattfinden. Inwieweit dieser die Kinder über Nacht in seinem Haus zu Gast haben kann, ist vom Einzelfall abhängig, wobei u. a. das Alter der Kinder, die Entfernung von ihrem Wohnort und die Betreuungsmöglichkeiten von Bedeutung sind.

Sollten Sie als umgangsberechtigter Elternteil nach der Trennung eine neue Verbindung mit einem anderen Partner eingegangen sein, so versuchen Sie nicht, die Kinder in diese neue Beziehung einzubauen: Für die Elternvorstellung der Kinder kann es besser sein, wenn Sie Besuche ohne Ihren neuen Partner durchführen.

Verwöhnen Sie als umgangsberechtigter Elternteil das Kind an Besuchstagen nicht allzu sehr. Sie stören damit die tägliche Erziehungsarbeit des sorgeberechtigten Elternteils und übersehen, dass das Kind nicht materielle Güter, sondern Ihre persönliche Zuwendung braucht. Diese ist für die Kinder wichtiger als Zeitvertreib.

Versuchen Sie, ob Sie nun der sorgeberechtigte oder der umgangsberechtigte Elternteil sind, keinesfalls, die Kinder über den anderen Elternteil auszuhorchen. Die Kinder würden so in unverantwortlicher Weise in Ihren Ehekonflikt hineingezogen. Auf diese Weise würde nicht nur die Autorität des anderen Elternteils zerstört, sondern möglicherweise auch eine Abwertung der Kinder gegen Sie selbst hervorgerufen.

Soweit im Anschluss an die Besuche für die Kinder Probleme entstehen, sollten beide Elternteile versuchen, diese in aller Ruhe zu besprechen und eine Lösung zu suchen. Dies gilt auch, wenn sich Anzeichen dafür ergeben, dass die Kinder versuchen, einen Elternteil gegen den anderen auszuspielen. Sollten auf diesem Weg keine Lösungsmöglichkeiten zu finden sein, ist es zu empfehlen, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Trennung / Scheidung - Familiengericht Langen

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Allgemeiner Sozialer Dienst

Ansprechpartner

Fachgebietsleiter

Telefon: 04721 66-2838
E-Mail: h.ahrens(at)landkreis-cuxhaven.de
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Sozialarbeiterin für den Bereich Grundsatzangelegenheiten

Telefon: 04721 66-2862
E-Mail: i.knopp(at)landkreis-cuxhaven.de
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Sozialarbeiterinnen für die Jugendhilfe im Strafverfahren


Telefon: 04721 66-2859
E-Mail: m.schwarz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.07
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Telefon: 04721 66-2839
Fax: 04721 66-270208
E-Mail: t.vonruesten(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.20
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Telefon: 04721 66-2860
Fax: 04721 66-270029
E-Mail: c.hentschel(at)landkreis-cuxhaven.de
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Jugendhilfestation Hemmoor

Bezirkssozialarbeiterinnen für die Orte Althemmoor und nördlich der B495


Telefon: 04771 58093-12
Fax: 04771 58093-23
E-Mail: h.erdmann(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiter für die Samtgemeinde Börde Lamstedt

Telefon: 04771 58093-11
Fax: 04771 58093-23
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Bezirkssozialarbeiter/in für die Orte Hemmoor, Basbeck (Ziegeleikamp und Schlichten)

Telefon: 04771 58093-24
Fax: 04771 58093-23
E-Mail: s.kaiser(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiter für die Orte Hechthausen, Laumühlen und Osten

Telefon: 04771 58093-25
Fax: 04771 58093-23
E-Mail: m.bader(at)landkreis-cuxhaven.de
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Jugendhilfestation Otterndorf

Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Bülkau, Neuenkirchen, Nordleda, Osterbruch, Otterndorf, Wanna

Telefon: 04751 9909-890
Fax: 04751 9909-108
E-Mail: v.pelz(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiter für die Orte Belum, Cadenberge, Neuhaus

Telefon: 04751 9909-891
Fax: 04751 9909-108
E-Mail: m.estrum(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiterinnen für die Orte Ihlienworth, Oberndorf, Odisheim, Steinau, Wingst

Telefon: 04751 9909-892
Fax: 04751 9909-108
E-Mail: k.schmidt(at)landkreis-cuxhaven.de
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Jugendhilfestation Langen

Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Cappel und Dorum

Telefon: 04743 9498-10
Fax: 04743 9498-29
E-Mail: k.stoever(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 5
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Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Cappel-Neufeld, Nordholz, Padingbüttel, Spieka, Spieka-Neufel und Wanhöden

Telefon: 04743 9498-14
Fax: 04743 9498-29
E-Mail: c.barkowski(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 7
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Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Debstedt, Holßel, Hymendorf, Imsum, Krempel, Langen, Langenwalde und Sievern

Telefon: 04743 9498-11
Fax: 04743 9498-29
E-Mail: k.schlieckriede(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiter/in für die Orte Misselwarden, Midlum, Mulsum, Neuenwalde und Wremen

Jugendhilfestation Bederkesa

Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Ankelohe, Bederkesa, Drangstedt

Telefon: 04745 78259-16
Fax: 04745 78259
E-Mail: a.frerichs(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Alfstedt, Elmlohe, Fickmühlen, Flögeln, Großenhain, Hainmühlen, Kührstedt, Marschkamp, Meckelstedt, Lintig, Ringstedt

Telefon: 04745 78259-32
Fax: 04745 78259-41
E-Mail: a.wischnewski(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiter/in für die Orte Bramel, Laven, Schiffdorf, Sellstedt, Spaden, Wehden

Telefon: 04745 78259-30
Fax: 04745 78259
E-Mail: a.litau(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Altluneberg, Geestenseth, Köhlen, Wehdel

Telefon: 04745 78259-27
Fax: 04745 78259
E-Mail: h.hallmann(at)landkreis-cuxhaven.de
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Jugendhilfestation Hagen

Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Albstedt, Bramstedt, Dorfhagen, Driftsethe, Hagen, Heine, Hoope, Lehnstedt, Lohe, Offenwarden, Rechtenfleth, Sandstedt, Wersabe, Wittstedt, Wulsbüttel, Uthlede

Telefon: 04746 7268-16
Fax: 04746 270376
E-Mail: s.evermann(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Ahe, Altwistedt, Appeln, Beverstedt, Frelsdorf, Heerstedt, Kirchwistedt, Lunestedt, Osterndorf, Wellen, Wollingst

Telefon: 04746 7268-17
Fax: 04746 7268-19
E-Mail: c.eckert(at)landkreis-cuxhaven.de
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Bezirkssozialarbeiter für die Orte Bexhövede, Donnern, Düring, Loxstedt, Nesse, Stinstedt

Telefon: 04746 7268-25
Fax: 04746 7268-19
E-Mail: p.lahmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.03
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Bezirkssozialarbeiterin für den Ort Stotel

Bezirkssozialarbeiterin für die Orte Bokel, Büttel, Fleeste, Hahnenknoop, Heise, Hethorn, Hollen, Holte, Landwürden, Langendammsmoor, Neuenlande, Stubben, Schwegen

Telefon: 04746 7268-18
Fax: 04746 7268-19
E-Mail: m.ritter(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.03
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Jugendhilfestation Süder-/Westerwisch und Ritzebüttel

Die Zuständigkeiten der einzelnen Jugendhilfestationen und die der Bezirkssozialabeiter/ Bezirkssozialarbeiterinnen sind nach Straßen unterteilt.


Den Straßenschlüssel dazu finden Sie hier

Bezirkssozialarbeiter/Bezirkssozialarbeiterinnen der Jugendhilfestation Ritzebüttel

Telefon: 04721 5795-868
Fax: 04721 5795-851
E-Mail: l.franke(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 5
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Telefon: 04721 5795-863
Fax: 04721 5795-851
E-Mail: k.moltrecht(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 7
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Telefon: 04721 5795-866
Fax: 04721 5795-851
E-Mail: s.ruehmkorf(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1
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Bezirkssozialarbeiter/Bezirkssozialarbeiterinnen der Jugendhilfestation Süder-/Westerwisch

Telefon: 04721 39503-10
Fax: 04721 39503-20
E-Mail: t.hentschel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2
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Telefon: 04721 39503-11
Fax: 04721 39503-20
E-Mail: k.fiolka(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 3
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Telefon: 04721 39503-24
Fax: 04721 39503-20
E-Mail: c.smeding(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2
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Telefon: 04721 39503-12
Fax: 04721 66-270153
E-Mail: j.wolenberg(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 4
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Leistungsbeschreibung

  • Kinder und Jugendliche,
  • Eltern,
  • andere Umgangsberechtigte (das können in einigen Fällen beispielsweise die Großeltern sein) sowie
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (beispielsweise die Pflegeeltern)  

haben Anspruch auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

Der gleiche Personenkreis hat auch Anspruch auf Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieser Anspruch geht über eine rechtliche Beratung hinaus. Das Jugendamt kann hier beispielsweise Briefe verfassen und vermittelnde Gespräche führen. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann es auch sein, dass eine solche weiterführende Hilfestellung nicht möglich ist.  

An wen muss ich mich wenden?

Die Frage der Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das örtliche Jugendamt wird in der Regel im Einzelfall gerne bereit sein, hierzu Auskunft zu geben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Dem Jugendamt stehen bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte zwangsweise durchzusetzen. Es ist daher auf die Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten angewiesen.  

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

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