Seiteninhalt


23.12.2022

Neuer Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege

Ab April 2023 geht es wieder los. Dann startet in Langen (Geestland) ein neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen. In dieser 20 – monatigen Grundqualifizierung lernen zukünftige „Kindertagesmütter“ und „-väter“. alles, was sie wissen müssen, um den Anforderungen des Alltages als Kindertagespflegeperson gewachsen zu sein. Das Abschlusszertifikat wird bundesweit anerkannt. Anmeldungen nimmt das Jugendamt entgegen.

Vor allem für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege eine besonders passgenaue und individuelle Betreuungsform. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig und betreuen ihre Schützlinge in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen. Die Erlaubnis dazu erhalten sie vom Jugendamt des Landkreises, wenn sie für die Tätigkeit geeignet sind, über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen und sich in qualifizierten Lehrgängen vorbereitet haben. Ein solcher Lehrgang wird ab dem kommenden Frühjahr erneut angeboten.

Die Inhalte des Kurses basieren auf dem „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) des Bundesverbandes Kindertagespflege. In insgesamt 300 Unterrichtseinheiten lernen angehende Kindertagesmütter“ und „-väter“. umfassend und praxisnah alles, was nötig ist, um den pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen als Kindertagespflegeperson gewachsen zu sein. Vorteil für Berufstätige: Der Unterricht findet jeweils Mittwochabends und an den Samstagen statt und die Schulferien sind unterrichtsfrei.

Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung beginnt am 19. April 2023. Sie umfasst 160 Unterrichtseinheiten, beinhaltet zwei Praktika in einer Kindertagespflege und einer Kindertagesstätte und schließt mit einem Kolloquium ab. Der erfolgreiche Abschluss dieses Kolloquiums ist Voraussetzung für die Pflegeerlaubnis. Die wird für den weiteren Weg benötigt, denn der zweite Teil der Grundqualifizierung findet ab Februar 2024 tätigkeitsbegleitend statt. Ziel ist, die neuen Kindertagespflegepersonen bei ihrem Start zu unterstützen. Die Praxis verzahnt sich dabei mit der Theorie, die in weiteren Unterrichtseinheiten vertieft wird.

Nach einem zweiten erfolgreichen Kolloquium im Dezember 2024 erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“, das bundesweit anerkannt wird. Die Kosten für die Qualifizierung werden vom Landkreis Cuxhaven übernommen, sofern sich die Teilnehmenden verpflichten, zwei Jahre für das Jugendamt des Landkreises Cuxhaven als Kindertagespflegeperson tätig zu sein.

Näheres zu dieser Qualifizierung finden Sie auf der Internetseite der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes (Themenbereiche>Kinder, Jugendliche & Familien>Fachberatung für Kindertagespflege). Die Kolleginnen und Kollegen der Fachberatung stehen für Fragen gerne zur Verfügung:

  • Fr. Jahn, 04721-662843, v.jahn@landkreis-cuxhaven.de
  • Fr. Nanninga-Lenze, 04721-662841, r.nanninga-lenze@landkreis-cuxhaven.de
  • Fr. Seebörger, 04721-662847, k.seeboerger@landkreis-cuxhaven.de
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven