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Antrag auf Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Aschenresten

Nach § 15 BestattG dürfen Leichen und die Aschen verstorbener Personen nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden, wenn die Mindestruhezeit noch nicht abgelaufen ist. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Entsprechend der Gesetzesbegründung trägt die Vorschrift dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist.

Ziel der Regelung ist es, einen Eingriff in die Totenruhe auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.

Der Grund für den Antrag auf Umbettung ist so ausführlich wie nötig darzustellen, um die berechtigten Interessen an der Umbettung gegen den Schutz der Totenruhe abwägen zu können (siehe Willenserklärung der oder des Antragstellers).

Gehen Sie bitte bei der Begründung Ihres Antrags insbesondere auf folgende Aspekte ein, da diese für die Entscheidung relevant sind:

  • Korrektur der durchgeführten Bestattung zur Verwirklichung des wahren Willens der verstorbenen Person (ist zu belegen, zum Beispiel mittels eines Testaments),
  • Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ihr ausdrückliches Einverständnis mit der Umbettung erklärt hat,
  • Familienzusammenführung in einem gemeinsamen Grab (ist erst nach dem Tod der Familienangehöriger möglich),
  • unzumutbare oder unmögliche Totensorge.

Folgende Gründe führen regelmäßig zu einer Ablehnung eines Umbettungsantrags:

  • wenn den Hinterbliebenen die Grabpflege nach einem Umzug erschwert wird,
  • Umbettungen aus einem anonymen Urnengrabfeld,
  • wenn durch die Umbettung Friedhofsgebühren gespart werden sollen,
  • wenn der Wille der verstorbenen Person zur Umbettung nur angenommen werden kann (die Annahme, dass die verstorbene Person ihren Wunsch auf die Grabstätte geändert hätte, wenn spätere Umstände ihr bekannt gewesen wären).

Für die Bearbeitung werden die folgenden Unterlagen in Kopie benötigt:

  • Personalausweis der/des Antragsberechtigten
  • Willenserklärung der/des Antragsberechtigten
  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
  • genaue Bezeichnung der Friedhöfe und der Grabstätten (abgebend und aufnehmend)
  • Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebend und aufnehmend - sofern vorhanden)

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Umbettungsgenehmigung beträgt je nach Zeitaufwand 45,00 € bis 250,00 €.

Nach einer Genehmigung eines Antrags auf Umbettung durch das Gesundheitsamt müssen die betroffenen Friedhofsträger der Umbettung zustimmen.

Der Antrag auf Umbettung ist vollständig einzureichen an:

Telefon: 04721 66-2264
Fax: 04721 66-270252
E-Mail: m.bechmann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 34
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