Internationaler Leichenpass
Wenn eine in Deutschland verstorbene Person im Ausland beigesetzt werden soll, so ist für den Transport des Leichnams gem. § 7 Abs. 6 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ein internationaler Leichenpass erforderlich. Der Antrag ist bei dem Gesundheitsamt zu beantragen, welches für den Ort des Todes zuständig ist.
Damit der internationale Leichenpass ausgestellt werden kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde
- Ausweis oder Pass der verstorbenen Person, ggfls. Aufenthaltstitel
- Erklärung über die vorschriftsmäßige Einsargung
Die Todesbescheinigung ist für das Ausstellen des internationalen Leichenpasses erforderlich. Die Angehörigen/das Bestattungsunternehmen muss mit dem Standesamt Kontakt aufnehmen, damit die Todesbescheinigung schnellstmöglich in den Bereich Gesundheit beim Landkreis Cuxhaven gelangt.
Die Sterbeurkunde wird durch das Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person tatsächlich verstorben ist und das den Tod beurkundet hat. Sie ist durch den Antragsteller dem Bereich Gesundheit vorzulegen.
Der Ausweis/Pass oder der Aufenthaltstitel werden zum Abgleich der persönlichen Daten mit den Daten der Schriftstücke des Standesamtes benötigt und ist durch die Antragstellerin/den Antragsteller mitzubringen.
Zudem sind Angaben zur Transportstrecke, dem Bestimmungsort und der Beförderungsart erforderlich.
Der Bestatter muss bei der Abholung des internationalen Leichenpasses dabei sein, da er eine Erklärung über die vorschriftsmäßige Einsargung mit seiner Unterschrift bestätigten muss.
Für die Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an. Diese sind in bar zu bezahlen.
Onlineantrag
Die Beantragung des internationalen Leichenpasses kann im Onlineverfahren erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, dieses durch den Bestatter vornehmen zu lassen. Der internationale Leichenpass muss jedoch auch bei der Online-Beantragung im Bereich Gesundheit abgeholt werden. Auch hier ist die Unterschrift des Bestatters, mit der er die vorschriftsmäßige Einsargung bestätigt, erforderlich, ohne die die Aushändigung des Leichenpasses nicht erfolgen darf.
Das Online-Verfahren bietet den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld alle Daten zur verstorbenen Person und zu Transportstrecke angeben können und sich dadurch die Wartezeit bei der Abholung des Leichenpasses verkürzt. Zudem umfasst die Online-Beantragung auch die Zahlung der Gebühr per Giropay, PayPal oder Kreditkarte. Somit ist bei der Abholung der internationale Leichenpass bereits bezahlt.
Zur Abholung des internationalen Leichenpasses muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Das Vorweisen eines Ausweisdokuments der verstorbenen Person ist hilfreich beim Abgleich der Daten im Leichenpass.
Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn auch die Todesbescheinigung durch das Standesamt dem Bereich Gesundheit übermittelt wurde.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag: Startseite - Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses (niedersachsen.de)