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Heilpraktiker

Anmelden einer Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker
Seit dem 01.01.2020 gilt eine Meldepflicht für Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen (§ 7a des Nds. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Heilpraktiker müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Die Anzeige muss enthalten:

  • den Familiennamen,
  • den Geburtsnamen,
  • die Vornamen,
  • das Geschlecht,
  • das Geburtsdatum und der Geburtsort,
  • die Anschrift von Wohnung und Praxis
  • die angewandten heilkundlichen Verfahren und
  • Heilpraktikererlaubnis

Auch Änderungen wie Umzug, Praxiswechsel, Namensänderungen, Änderung der heilkundlichen Verfahren und die Beendigung der Tätigkeit sind anzuzeigen.

Eine Anmeldung bzw. Abmeldung oder Änderung der heilpraktischen Tätigkeit kann über das Formular „Tätigkeitsanzeige“ erfolgen.

Anmeldung zur Prüfung
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. 

Wenn Sie beabsichtigen, Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beim Landkreis Cuxhaven Bereich Gesundheit stellen.

Die Überprüfung dieser Kenntnisse wird für den Landkreis Cuxhaven durch einen Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- wahrgenommen. Die schriftlichen Überprüfungen finden an zwei Terminen im Jahr statt: 

  • am 3. Mittwoch im März eines Jahres und

  • am 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres.

Die Anträge müssen vollständig bis zum 31.12. des Vorjahres für den Prüfungstermin im März bzw. bis zum 31.07. des Jahres für den Prüfungstermin im Oktober beim Landkreis vorliegen.

Informationen über die erforderlichen Unterlagen und das „Anmeldeformular Zulassung zur Heilpraktikerprüfung“ finden Sie rechts im grünen Kasten.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Heilpraktikererlaubnis mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Eine Teilnahme an der Prüfung ist jedoch schon vorher möglich.

Zudem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Cuxhaven haben.