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Erläuterungen zu Untersuchungsparametern und zum Begriff "Grenzwert" 
 


Escherichia coli (E. coli) und Intestinale Enterokokken (I.E.)


Die Überwachung der Badegewässer erfolgt nach hygienisch-mikrobiologischen Gesichtspunkten anhand der obigen Indikatorbakterien. Gemeinsam mit den beiden Indikatorbakterien können auch Krankheitserreger über fäkale menschliche oder tierische Ausscheidungen, oder Einträge aus Abwassereinleitungen, in die Gewässer gelangen. Dabei sind Indikatoren wie Escherichia coli (E. coli) und Intestinale Enterokokken (I.E.) selbst in der Regel harmlose Bewohner des menschlichen Darmes.
 
Obige Bakterien und mögliche Krankheitserreger sind in den Gewässern i.d.R. zwar nicht vermehrungs-, wohl aber entsprechend den Bedingungen (Wassertemperatur, Abwasserbelastung usw.) eine Zeit lang überlebensfähig. Mit der Überschreitung definierter Konzentrationen dieser Indikatorbakterien steigt auch das Risiko für die Präsenz von Krankheitserregern fäkaler Herkunft und somit für eine Gefährdung der Gesundheit der badender Personen.


Grenzwert


Grenzwerte sind nach EG-Richtlinie zwingend einzuhaltende Konzentrationen zum Schutz der Badenden.
Bei Überschreitung dieser Werte sind nach pflichtgemäßem Ermessen weitergehende Maßnahmen durch das Gesundheitsamt zu erlassen.


Hierzu gehört das Aussprechen eines Badeverbotes, die Ortsbesichtigung zur Ursachenklärung, die Durchführung von Kontrolluntersuchungen sowie die Freigabe des Gewässers zum Baden  nach Unterschreitung von vorgegebenen Schwellenwerten.

Autor: Brunhilde Kranhold