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Aktuelle Zahlen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung

vom 30. September 2022, geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2023,

ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.


Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises beim Zutritt von Einrichtungen.

Die noch vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 8. April 2023 weggefallen.

Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.


Hier finden Sie die 

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Das Land Niedersachsen beantwortet häufig gestellte Fragen. Diese können Sie hier nachlesen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) des Landes Neidersachsen