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18.10.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 18.10.2021, 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 17.10.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 5.542 Personen
(+21 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 5.233 Personen
(+47 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 129Personen
(+21/-47 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
1 Person
(-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 370 (+1)

360 (+5)

5 (+1/-5)

5
SG Börde Lamstedt 106
105
0
1
Gem. Hagen i. Br. 283 
272
5
6
SG Hemmoor

300

298 (+1)
0 (-1)
2
SG Land Hadeln 523 (+4)
491 (+3)
13 (+4/-3)
19
Gem. Loxstedt
599 (+1) 
574 (+3)
12 (+1/-3)
13
Gem. Schiffdorf
518 (+6)

479 (+18)

25 (+6/-18)
14
Stadt Cuxhaven 1.529 (+1)

1.447 (+3)

19 (+1/-3)
63
Stadt Geestland 1.014 (+8)
919 (+12)
45 (+8/-12)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 300
288 (+2)
5 (-2)
7
Gesamt 5.542 (+21)
5.233 (+47)
129 (+21/-47) 
180






Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
39,2
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
2,2
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
3,3 %

Die Allgemeinverfügung zur Feststellung des Indikators „Neuinfizierte“ von mehr als 50 ist im Landkreis bis einschließlich Dienstag, den 19.Oktober.2021 gültig.

Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum/ mobile Teams (Stand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
63.198
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das mobile Impfen beginnt in Kürze.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 29.09.2021):

Erstimpfungen:

62.150                         
Zweitimpfungen:
60.026
Drittimpfungen:
895

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote*                    
Erstimpfungen: 64,78 %;
Zweitimpfungen: 62,10 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 18.10.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
12.10.2021
51,3
13.10.2021
48,3
14.10.2021
47,3
15.10.2021
42,2
16.10.2021
38,2
17.10.2021
39,2
18.10.2021
39,2
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

39,2

* Das Robert Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Beurteilung der Lage

Im Verlauf des Wochenendes wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 21 Neuinfektionen gemeldet. Größtenteils handelt es sich um Haushaltskontakte bereits infizierter Personen. Cluster oder größere Ausbrüche sind nicht erkennbar.

Der Inzidenzwert liegt mit 39,2 am fünften Tag in Folge unter dem nach der Corona-Landesverordnung maßgeblichen Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche. „Wir beobachten derzeit, dass sich die Lage beruhigt“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Diese Situation nutzen wir, um das Team zum Teil abzulösen und Kolleginnen und Kollegen einzuarbeiten, die in den Herbst und Wintermonaten für die weitere reibungslose Fall- und Kontaktermittlung sorgen werden“, so der Landrat weiter. Es sei davon auszugehen, dass davon in den kommenden Monaten noch nicht abgesehen werden könne. „Die Herbst- und Wintermonate bieten dem Virus ideale Voraussetzungen. Das Ende aller Maßnahmen erwarte ich daher so schnell noch nicht. Aber die Inzidenz sinkt derzeit glücklicherweise leicht. Das führt dazu, dass wir unsere Allgemeinverfügung heute aufheben können.“

Aufhebung der Allgemeinverfügung – 3G gilt ab Mittwoch in deutlich weniger Bereichen

Im Landkreis Cuxhaven wird heute am fünften Werktag in Folge eine Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht. Dies führt dazu, dass die derzeit gültige Allgemeinverfügung aufgehoben werden kann. Die Allgemeinverfügung verliert damit mit Ablauf des 19. Oktober ihre Gültigkeit. In vielen Bereichen, in denen seit dem 29. September die Einhaltung der 3G-Regel vorgeschrieben war, ist dies damit nicht mehr zwingend erforderlich.


Ab dem kommenden Mittwoch ergeben sich dadurch für den Alltag vor allem folgende Änderungen:

  • Kontaktregelungen/private Veranstaltungen: Private Kontakte und Veranstaltungen sind auch in Gruppen mit über 25 Personen ohne 3G-Nachweis möglich. Bei privaten Veranstaltungen mit über 25 Teilnehmenden wird dennoch die Beachtung der 3G-Regel empfohlen. In dem Fall kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden.

  • Gastronomie/Beherbergung: Die 3G-Regel entfällt für Gastronomiebetriebe auch im Innenbereich. Eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz bleibt aber bestehen. Auch müssen weiterhin die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Beherbergungsbetriebe dürfen auch Personen beherbergen, die weder geimpft noch genesen oder negativ auf das Virus getestet sind. Die Verpflichtung, ggf. zwei Mal wöchentlich den Nachweis eines negativen Testergebnisses zu verlangen, entfällt somit.

  • Sport: Die Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich bedarf nicht länger eines 3G – Nachweises. Für den Außenbereich gilt dies ohnehin. Die Kontaktdaten müssen in Saunen, Thermen oder Schwimmhallen nach wie vor erhoben werden.

  • Körpernahe Dienstleistungen sind ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Maskenpflicht und die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten gelten aber weiterhin.

Für Veranstaltungen mit über 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern sowie für Clubs und Discotheken ergeben sich aus der Aufhebung der Allgemeinverfügung keine Änderungen. Weiterhin gilt dort die 3G-Regel mit Abstands- und Maskenpflicht, sofern sich nicht der Betreiber oder Veranstalter für die Anwendung der 2G-Regel entscheidet.

Selbstverständlich können Betreiber/Betreiberin bzw. Veranstalter/Veranstalterin auch weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und für ihren Bereich die Einhaltung der 3G-/2G-Regel einfordern.


Eine Zusammenfassung der ab kommenden Mittwoch geltenden Regelungen finden Sie in diesem Schaubild:



Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven