Wasser
Der Landkreis Cuxhaven ist als Untere Wasserbehörde für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Niedersächsischen Wassergesetzes sowie der aufgrund der zuvor genannten Gesetze erlassenen Verordnungen und schließlich die Abwehr von Gefahren für Gewässer zuständig.
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Informationen
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Der Mensch kann bis zu 30 Tage ohne Nahrung, aber nur 3 Tage ohne Flüssigkeit auskommen. Die hohe Bedeutung des Wassers hat ihren Grund darin, dass das Wasser und der Wasserhaushalt gegenüber Verunreinigungen besonders anfällig sind. Der Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes ist für die Gesundheit der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Ziel einer modernen Wasserwirtschaft ist daher die nachhaltige Erhaltung und Pflege des Grundwassers und der Oberflächengewässer.
Aus diesen Gründen ist jedermann verpflichtet, bei Maßnahmen, die mit Einwirkungen auf das Grundwasser oder eines Oberflächengewässers verbunden sein können, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. Unter solchen Maßnahmen sind beispielsweise das Düngen von Äckern, Versprühen von Pflanzenschutzmitteln und das Umpumpen von Öl und anderen wassergefährdenden Stoffen zu verstehen.
Auch im Interesse der nachfolgenden Generationen sind wir bereits heute gehalten, mit der Ressource Wasser sorgfältig und sparsam umzugehen. Das Sparsamkeitsgebot beruht ebenfalls auf der Überlegung, dass die Entnahme von Wasser, insbesondere von Grundwasser, einen Eingriff in den Wasserhaushalt darstellt, der nachteilige Folgen für die Ökologie eines Gewässers haben kann. Eine Steigerung der Wasserentnahmemengen bedeutet zumeist auch einen Anstieg der Abwassermengen.
Wir müssen uns immer vor Augen führen:
Wasser ist nicht vermehrbar und ohne Wasser ist kein Leben möglich.
Den Wasserbehörden obliegt es daher, die Wassergesetze und die dazu ergangenen Verordnungen zu vollziehen und Gefahren für die Gewässer abzuwehren.