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20.04.2020

Einführung der Biotonne - die nächsten Schritte

Am Mittwoch hat der Landkreis einen großen Sprung getan:

Die beiden Satzungen, die den rechtlichen Rahmen für die Abfallwirtschaft im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) setzen, sind beschlossen worden. Die Abfallbewirtschaftungssatzung und Abfallgebührensatzung werden am 1. Januar 2021 in Kraft treten mit Ausnahme der vorbereitenden Regelungen zur Biotonne, die bereits nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Damit die Biotonne reibungslos eingeführt werden kann, bittet der Landkreis nun um die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.

Was ist zu tun?

Im Mai erhalten alle Gebührenpflichtigen Post von ihrer zuständigen Gemeinde, Stadt oder Samtgemeinde. Gebührenpflichtige sind dabei alle Grundstückseigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen, die bisher auch – meist am Jahresanfang – einen Gebührenbescheid über die Restabfallentsorgung im Landkreis Cuxhaven erhalten haben. Nutzer und Nutznießer der Biotonne werden aber auch Mieter sein. Es ist deshalb wichtig, dass sich Vermieter und Mieter in puncto Biotonne absprechen.

In der Post werden alle Gebührenpflichtigen ein Informationsschreiben mit beigefügter Antwortkarte erhalten. Mit der Antwortkarte besteht die Möglichkeit, die Größe und Anzahl der neuen Biotonne(n) selbst zu wählen. Die Biotonnen werden in 14-täglichem Rhythmus ganzjährig geleert werden und in den Behältergrößen 60l, 80l, 120l und 240l zur Auswahl stehen. Die Antwortkarte muss dann ausgefüllt - bis zum 15. Juni 2020 - bei der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder Samtgemeinde vorliegen. Liegt die Bestellkarte nicht bis zum Stichtag vor, wird automatisch eine Biotonne in der Größe der vorhandenen Restmülltonne zugeteilt. Wer eine 80 Liter Restmülltonne hat, erhält dann auch eine 80 Liter Bioabfalltonne. Eine Ausnahme gibt es bei 1,1 m³ Containern: Hier werden zwei 240 Liter Behälter gestellt.

Bürgerinnen und Bürger, die keine Biotonne benötigen, weil sie z. B. selber kompostieren und den Kompost verwerten können, können anstelle der Antwortkarte einen Antrag auf Befreiung auf einem vorgegebenen Formular von der Nutzung der Biotonne stellen. Dieses Formular wird bei den Gemeinden in Papierform oder auf den Internetseiten des Landkreises Cuxhaven und der Gemeinden zum Download erhältlich sein. Grundsätzlich gilt für die Biotonne Anschluss- und Benutzungszwang, eine Befreiung ist daher nur auf Antrag und unter Erfüllung aller Voraussetzungen möglich.

Ob Sie nicht reagieren, weil Sie mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden sind, Sie die Bestellkarte zurückschicken, weil Sie eine andere Tonnengröße wünschen oder sich für eine Befreiung entschließen: Ihre Entscheidung gilt verbindlich für das gesamte Jahr 2021!

Was kostet die Biotonne?

Es wird keine zusätzliche Grundgebühr erhoben werden. Nur das Volumen der Biotonne entscheidet über die Höhe der anfallenden Gebühr.

Behältergröße Privathaushalte Gewerbetreibende
Biotonne pro Jahr pro Monat pro Jahr pro Monat
60 l 33,12 € 2,76 € 57,60 € 4,80 €
80 l 44,16 € 3,68 € 75,80 € 6,40 €
120 l 66,24 € 5,53 € 115,20 € 9,60 €
240 l 132,48 € 11,04 € 230,40 € 19,20 €

Für Gewerbetreibende, die sich nicht zusammen mit der privaten Restmülltonne haben veranlagen lassen, ist die Benutzung der Biotonne freiwillig.

Ein finanzieller Anreiz zur Nutzung der Biotonne ergibt sich aus deren Auswirkung auf die Restmülltonne. Diese wird zukünftig fast keine organischen Abfälle mehr enthalten, was ca. 40% der Müllmenge ausmacht. Der Landkreis Cuxhaven wird daher eine einfache Umstellung von 14-täglicher Leerung auf 4-wöchentliche Leerung der Restmülltonne ermöglichen, die ab 2021 für alle Tonnengrößen möglich sein wird. Wie beim Restmüll auch, ist eine Zusammenveranlagung unmittelbar benachbarter Haushalte gestattet. Dies dürfte sicherlich für kleine Haushalte interessant sein.

Was passiert dann?

Die Abfallwirtschaft muss rechtzeitig wissen, welche Tonnengrößen in welcher Zahl benötigt werden, um eine Auslieferung der Biotonnen im November/Dezember zu arrangieren. Deshalb werden Nachmeldungen nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einem Zuzug, möglich sein. Die neuen Bioabfallbehälter mit braunem Deckel werden mit Transpondern versehen sein und somit elektronisch erfasst werden. Für die Biotonnen wird es deshalb keine Plaketten geben. Die Leerung der Biotonne beginnt ab Januar 2021.

Wo können Sie sich Rat holen?

Für Fragen konkret zur Veranlagung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde. Diese Fragen können die Mitarbeiter des Landkreises nicht beantworten.
Die Abfallberatung beantwortet aber alle anderen Fragen rund um die Biotonne gerne: Telefon 04721 66-2525, 66-2553, 66-2606, oder per E-Mail unter abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de, Stichwort „Biotonne“.
Darüber hinaus finden Sie unter https://www.landkreis-cuxhaven.de/abfallwirtschaft  alle wichtigen Information zum Thema.
Es wird einen Fragen-/ Antwortenkatalog geben und einen News Blog. Beides wird laufend ergänzt werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven