FAQ zur Veröffentlichung der Teilschritte 1 bis 4 des Sachlichen Teilprogramms Windenergie (19.02.2025)
des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven
1. Welche Zeitplanung liegt der Veröffentlichung von Teilschritten des Sachlichen Teilprogramms Windenergie zugrunde?
Um den Planungsprozess bis zur Vorstellung eines ersten Entwurfs und der Einleitung des formellen Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. v. m. § 3 Abs. 2 NROG transparent zu gestalten, wird das Sachliche Teilprogramm Windenergie im Laufe des Jahres 2025 in vier Teilschritten an den Sitzungsterminen des Ausschusses für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung veröffentlicht werden. Hierfür ist folgender Zeitplan vorgesehen.
- 28.02.2025: Veröffentlichung 1. Teilschritt
- 14.05.2025: Veröffentlichung 2. Teilschritt
- 26.08.2025: Veröffentlichung 3. Teilschritt
- 17.11.2025: Veröffentlichung 4. Teilschritt
Die Vorstellung des ersten offiziellen Entwurfs des Sachlichen Teilprogramms Windenergie ist zum Jahreswechsel 2025/2026 vorgesehen. Dafür wird eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung anberaumt werden. Im Anschluss daran wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
2. Handelt es sich bei der Veröffentlichung der Teilschritte 1 bis 4 um das formelle Beteiligungsverfahren und verbindliche Planungsunterlagen?
Nein!
Bei der Veröffentlichung der Teilschritte handelt es sich um informelle Planungsunterlagen. Das formelle Beteiligungsverfahren nach der Veröffentlichung des Entwurfs wird hierdurch weder vorgezogen noch ersetzt.
3. Wann ist die Veröffentlichung des verbindlichen Entwurfs und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zu erwarten?
Die Vorstellung des ersten Entwurfs des Sachlichen Teilprogramms Windenergie ist zum Jahreswechsel 2025/2026 vorgesehen. Dafür wird eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung anberaumt werden. Im Anschluss daran wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.
4. Welche Inhalte umfassen die Veröffentlichungen der Teilschritte 1 bis 4?
Die Teilschritte 1 bis 4 des Sachlichen Teilprogramms Windenergie umfassen jeweils eine Karte im Maßstab 1:50.000 mit der Darstellung der „Vorranggebiete Windenergienutzung in Erarbeitung“. Zu jedem Vorranggebiet Windenergienutzung in Erarbeitung gibt es ein Datenblatt zur einzelfallbezogenen Abwägung sowie ein Gebietsblatt des Umweltberichts.
5. Wo finde ich die Veröffentlichung der Teilschritte 1 bis 4?
Die Veröffentlichung der Teilschritte 1 bis 4 finden Sie im Kreistagsinformationssystem des Landkreises Cuxhaven unter https://cuxhaven.ratsinfomanagement.net/recherche.
- Ausschuss für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung am 28.02.2025
- Veröffentlichung 1. Teilschritt: Sitzungsvorlage 6/2025 mit Anlagen
- Ausschuss für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung am 14.05.2025
- Veröffentlichung 2. Teilschritt: bisher liegt noch keine Sitzungsvorlage vor
- Ausschuss für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung am 26.08.2025
- Veröffentlichung 3. Teilschritt: bisher liegt noch keine Sitzungsvorlage vor
- Ausschuss für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung am 17.11.2025
- Veröffentlichung 4. Teilschritt: bisher liegt noch keine Sitzungsvorlage vor
Bitte beachten Sie den Zeitplan und die Sitzungstermine. Die Nummern der Sitzungsvorlagen werden ergänzt, sobald diese vorliegen.
6. Ich möchte mich gerne zu den Teilschritten äußern. Gibt es die Möglichkeit der Rückmeldung zu den Teilschritten 1 bis 4?
Rückmeldungen zu den Unterlagen sind unter potenzialflaechenwind@landkreis-cuxhaven.de möglich. Die Rückmeldungen werden entgegengenommen und gesichtet. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass keine individuelle Rückmeldung erfolgen kann.
Bei der Veröffentlichung der Teilschritte handelt es sich um informelle Planungsunterlagen. Das formelle Beteiligungsverfahren nach der Veröffentlichung des Entwurfs wird hierdurch weder vorgezogen noch ersetzt.
7. Handelt es sich bei den präsentierten Darstellungen in den Karten der Teilschritte 1 bis 4 bereits um verbindliche Vorranggebiete Windenergienutzung?
Nein! Die Karten stellen „Vorranggebiete Windenergienutzung in Erarbeitung“ dar und bilden einen Planungsstand ab.
Die Karten zeigen keine abschließend festgelegten Vorranggebiete Windenergienutzung. Es handelt sich bei den Flächenkulissen in den Karten nicht um Festlegungen als Ziele der Raumordnung wie z.B. Vorranggebiete gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) und auch nicht um Windenergiegebiete gem. § 2 Nr. 1 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG).
Die in der vorliegenden Karte abgebildeten Flächenkulissen entfalten keine Wirkung i.S.d. §§ 4, 12 ROG i.V.m. § 5 Abs. 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramms, Sachliches Teilprogramm Windenergie des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist. Der abgebildete Planungsstand trifft somit auch keine rechtsverbindliche Aussage zur Realisierbarkeit von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG und deren räumlich finaler Lage, Größe und Anzahl. Daher finden, auf den abgebildeten Planungsstand bezogen, die Verfahrenserleichterungen gem. § 6 WindBG keine Anwendung.
8. Können sich die Flächenkulissen in den Karten der Teilschritte 1 bis 4 noch verändern?
Ja! Die Karte stellt „Vorranggebiete Windenergienutzung in Erarbeitung“ und damit den aktuellen Planungsstand dar. Demzufolge können im weiteren Planungsprozess Gebiete hinzukommen oder ggf. entfallen, vergrößert oder verkleinert und in ihrer räumlichen Lage verändert werden.
Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramms, Sachliches Teilprogramm Windenergie des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist.
9. Warum sind einige Windparks, die sich bereits in Planung befinden oder durch Projektierer als mögliche Standorte angedacht sind, nicht in der Karte enthalten?
Der aktuelle Planungsstand der „Vorranggebiete Windenergienutzung in Erarbeitung“ ist unabhängig von laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu sehen.
Die Bearbeitung von vollständigen Anträgen auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung erfolgt weiterhin als Einzelfallprüfung.
10. Eine bestimmte Gebietskulisse ist nicht in den Karten der Teilschritte 1 bis 4 enthalten. Was sind die Gründe dafür?
Möglicherweise stehen bei der Fläche tatsächliche, rechtliche oder planerische Kriterien entgegen.
Mit der Sitzungsvorlage 306/2022 mit Anlage wurde im Oktober 2022 ein Zwischenbericht zum Kriterienkatalog vorgestellt. Dieser Stand des Kriterienkatalogs ist beim 1. Teilschritt weitgehend zugrunde gelegt. Es ist zu beachten, dass dieser Kriterienkatalog nicht abschließend ist. Vielmehr wird der Kriterienkatalog modifiziert werden (müssen), um das Teilflächenziel von 3,37 % zum 31. Dezember 2032 zu erreichen.
Durch z. B. Modifizierungen des Kriterienkatalogs im Laufe des Planungsprozesses können demzufolge weitere Gebiete hinzukommen oder ggf. entfallen, vergrößert oder verkleinert und in ihrer räumlichen Lage verändert werden.
Es wird um Verständnis gebeten, dass keine individuelle Rückmeldung zu bestimmten Gebietskulissen erfolgen kann.
11. Können noch weitere Gebietskulissen durch Externe in den Planungsprozess eingebracht werden?
Die Vorranggebiete für die Windenergienutzung werden in einem landkreisweitem Planungskonzept anhand von Kriterien sach- und fachgerecht erarbeitet.
Es wird um Verständnis gebeten, dass keine individuelle Rückmeldung zu bestimmten Gebietskulissen erfolgen kann.
12. Anhand welcher Kriterien wurden die Karten zu den Teilschritten 1 bis 4 erstellt?
Mit der Sitzungsvorlage 306/2022 mit Anlage wurde im Oktober 2022 ein Zwischenbericht zum Kriterienkatalog vorgestellt. Dieser Stand des Kriterienkatalogs ist beim 1. Teilschritt weitgehend zugrunde gelegt. Es ist zu beachten, dass dieser Kriterienkatalog nicht abschließend ist. Vielmehr wird der Kriterienkatalog modifiziert werden (müssen), um das Teilflächenziel von 3,37 % zum 31. Dezember 2032 zu erreichen.
Durch z. B. Modifizierungen des Kriterienkatalogs im Laufe des Planungsprozesses können demzufolge weitere Gebiete hinzukommen oder ggf. entfallen, vergrößert oder verkleinert und in ihrer räumlichen Lage verändert werden.
Die Sitzungsvorlage finden Sie im Kreistagsinformationssystem des Landkreises Cuxhaven unter https://cuxhaven.ratsinfomanagement.net/recherche
13. Können die Shape-Dateien und WMS-Dienste zu den Karten der Teilschritte 1 bis 4 zur Verfügung gestellt werden?
Nein.
Shape-Dateien und WMS-Dienste können nicht zur Verfügung gestellt werden.