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01.03.2022

Landkreis, Kommunen und Netzwerkpartner bereiten sich auf Unterstützung ukrainischer Vertriebener vor

Noch ist nicht bekannt, wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer in den Landkreis Cuxhaven kommen werden. Dennoch bereiten sich Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreis auf die Ankunft Vertriebener vor. Landrat Kai-Uwe Bielefeld: „Wie groß die Herausforderung ist, können wir derzeit nur schwer abschätzen, doch ich bin mir sicher, dass wir diese Aufgabe gemeinsam bewältigen werden. Wir fahren jetzt die bewährten Strukturen und Netzwerke hoch. Erste Ansprechpartner des kreisweiten Netzwerkes haben sich schon bei unserem Fachbereich für Migration und Teilhabe gemeldet und über Unterstützungsangebote informiert.“

Unterstützung ist in jedem Fall willkommen. Ohnehin suchen sowohl der Landkreis als auch die Kommunen derzeit Wohnraum für Vertriebene, denn leider gibt es neben der Ukraine weitere Kriegs- und Krisengebiete, in denen Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

Wer Menschen aus der Ukraine aufnehmen möchte, kann dies unbürokratisch tun. Ein Antrag bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Mit einem biometrischem Reisepass ist ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland visumsfrei möglich. Weil die deutsche Auslandsvertretung in der Ukraine geschlossen ist, müssen Ausreisewillige ohne biometrischen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung in einem der Nachbarstaaten ein Visum beantragen. Der Aufenthaltszeitraum beträgt zunächst 90 Tage, kann aber um weitere 90 Tage verlängert werden. Etwa zwei Monate nach der Einreise sollte man sich dafür an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung wenden.

„Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich bereits im Landkreis befinden, können ihren Aufenthalt natürlich ebenfalls um 90 Tage verlängern“, betont Bielefeld. „Das gilt unabhängig davon, ob die Einreise aus touristischen oder familiären Gründen oder mit einem Visum erfolgt ist.“

Wichtig ist, dass für die Geflüchteten kein Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung besteht. Wer Betroffene bei sich aufgenommen hat, sollte sie daher dabei unterstützen, möglichst umgehend eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Informationen dazu gibt es bei den Krankenkassen.

Erwartet wird, dass die EU am Donnerstag über die Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie entscheidet und Ukrainerinnen und Ukrainer damit den Status als Vertriebene erhalten. Ein Asylantrag wäre dann nicht mehr notwendig. Wer dennoch einen Asylantrag stellen möchte, kann dies bei jeder staatlichen Stelle, besonders aber bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Bad Fallingbostel, der Polizei oder den Grenzbehörden tun.

„Neben den unvorstellbaren Ereignissen in der Ukraine konnten wir in den vergangenen Tagen auch beobachten, wie unsere Gesellschaft bereit und in der Lage ist, zusammenzustehen und die Ukrainerinnen und Ukrainer mit allen friedlichen Mitteln zu unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Gemeinschaft uns durch die kommende Zeit tragen wird“, so Bielefeld abschließend.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven