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18.08.2022

Ankunftszentrum ist überfüllt

Schutzsuchende aus der Ukraine, welche auf eigene Faust den Weg in den Landkreis Cuxhaven auf sich genommen haben, müssen ab sofort an das vom Land Niedersachsen für die Ukrainischen Flüchtlinge eingerichtete „Drehkreuz“ in den Messehallen in Hannover-Laatzen verwiesen werden. Dort werden die Personen registriert und innerhalb Niedersachsens nach dem Königsteiner Schlüssel in die Landkreise verteilt.

Der Landkreis Cuxhaven hat in Cuxhaven-Sahlenburg im ehemaligen Klinikum ein Ankunftszentrum für Hilfesuchende aus der Ukraine geschaffen. Geplant war dieses Ankunftszentrum nur zur kurzfristigen Unterbringung, bis die dort ankommenden Personen nach wenigen Tagen weiter in die Gemeinden zur weiteren Unterbringung in Wohnungen verteilt werden sollten. Leider ist die Wohnraumsituation – wie in vielen Teilen Niedersachsens - derzeit so angespannt, dass eine Unterbringung in den Gemeinden sich zunehmend schwierig gestaltet. Dies führt dazu, dass die Personen aus dem Ankunftszentrum derzeit nur schwer in die Gemeinden verteilt werden können und das Ankunftszentrum mit über 200 Untergebrachten überfüllt ist.

Ukrainische Staatsangehörige, welche sich mit der Bitte um Unterstützung in den Landkreis Cuxhaven aufgemacht haben, werden daher ab sofort zur Erstregistrierung an die Landesaufnahmebehörde verwiesen.
Die Adresse lautet:

Landesaufnahmebehörde, Messegelände, 30521 Hannover

Weitere Auskünfte diesbezüglich, zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, der Unterbringung, Sozialleistungen und der medizinischen Versorgung sind können bei der

Hotline der Landesaufnahmebehörde des Land Niedersachsen
unter der Telefonnummer 0511 - 7282 282
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr - 15:30 Uhr und
Freitag von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr erfragt werden.

Per E-Mail können die Auskünfte angefragt werden unter: serviceukraineanfragen@lab.niedersachsen.de

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich mit einem biometrischen Reisepass 90 Tage visumfrei in der EU aufhalten. So können diese innerhalb dieser 90 Tage auch legal in den Landkreis Cuxhaven zu ihren Bekannten oder Verwandten reisen. Sobald allerdings staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen notwendig wird, ist eine vorherige ausländerrechtliche Registrierung erforderlich. Diese Registrierung erfolgt derzeit u.a. in dem vom Land Niedersachsen eingerichteten „Drehkreuz“ in den Messehallen in Hannover-Laatzen. Nach der Registrierung erfolgt dann seitens der Landesaufnahmebehörde des Land Niedersachsens eine Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel in einen Landkreis in Niedersachsen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven