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Förderungen

In dieser Rubrik finden Sie einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten und Unterstützungsprogramme für Projekte rund um den Moorschutz und nachhaltige Moorbewirtschaftung.

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Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung entscheidend dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Diese Klimaschutzleistungen umfassen Minderung, Anpassung und Negativemissionen. Die Natur an Land und im Meer soll besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen. Die Land- und Forstwirtschaft soll nachhaltig werden und mehr Raum lassen für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt auf den bewirtschafteten Flächen. Natürlicher Klimaschutz und der erforderliche Ausbau erneuerbarer Energien sollen eng aufeinander abgestimmt und mögliche Synergien genutzt werden.

Von 2024 bis 2027 stehen für die verschiedenen Maßnahmen insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein wesentlicher Bestandteil ist unter anderem die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren.

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz finden Sie hier: BMUV: Natürlicher Klimaschutz

Investionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften

Mit der Richtlinie zur „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften" setzt die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUV) ein Zuschuss-Programm um, das eine schonende Bewirtschaftung insbesondere von nassen Moorböden unterstützt und die natürlichen Bodenfunktionen stärkt. Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur extensiven Grünlandbewirtschaftung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Das Bundesumweltministerium stellt dafür insgesamt bis zu 100 Mio. Euro aus dem ANK zur Verfügung.

Die Förderrichtlinie richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und insbesondere auch an anerkannte Naturschutzvereinigungen, die mit der heutigen Veröffentlichung der Richtlinie ihr Interesse über das Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank bekunden können.

Weitere Informationen zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften, sowie zur Antragstellung finden Sie hier: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - Rentenbank

Förderrichtlinie "InAWi"

Richtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)“: Unterstützung von Transformationsprozessen zur Wiedervernässung in den einzelnen Moorregionen

Förderziel:

Gestaltung eines planvollen, strukturierten und koordinierten Transformationsprozesses als Grundlage, um Wiedervernässungsmaßnahmen in den einzelnen Moorregionen zu initiieren und zu unterstützen sowie mittelbar zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen.

Antragstellung:

ab dem 16.09.2024

Fördergegenstand:

Maßnahmen in folgenden Förderschwerpunkten (FSP)

    • FSP 1: Information und Aktivierung in den Moorregionen – Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen
    • FSP 2: Moorbodenschutz-Konzepte
    • FSP 3: Moorbodenschutzmanagement
    • FSP 4: Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

Antragsberechtigte:

Abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt (Juristische Personen, Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen, Vereine, Verbände und Organisationen)

Förderumfang:

  • Fördersumme: mind. 10.000 Euro und max. 200.000 Euro bis 250.000 Euro je nach FSP
  • Fördersatz: max. 90 % für FSP 1-3 sowie max. 80 % für FSP 4

Nähere Informationen:

Förderrichtlinie "1.000 Moore"

Richtlinie „Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)“: Förderung nicht-investiver und investiver Vorhaben in kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren zur Wiedervernässung und Renaturierung

Förderziel:

bundesweite Umsetzung von Vorhaben für einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und im Idealfall Bindung von CO2 in Mooren sowie Beitrag zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt

Antragstellung:

ab dem 16.09.2024

Fördergegenstand:

Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (gesonderte Richtlinie in Planung, s.u.), in folgenden Förderschwerpunkten (FSP)

    • FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen
    • FSP 2: Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen: Vorbereitende Maßnahmen und deren Umsetzung

Antragsberechtigte:

natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen (wie z. B. Privateigentümer, Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Unternehmen)

Förderumfang:

  • Fördersumme: max. 30.000 Euro (FSP 1) sowie max. 600.000 Euro (FSP 2)
  • Fördersatz: max. 90 % bis 99 % je nach Antragstellergruppen

Nähere Informationen:

Hinweis auf weitere geplante Richtlinie zum Thema Moorbodenschutz:

Laut der Pressemitteilung des BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) ist ergänzend zu den beiden Förderrichtlinien „InAwi“ und „1000 Moore“ bis Ende 2024 eine umfassende Förderrichtlinie für die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die Unterstützung der Bewirtschaftung wiedervernässter Flächen geplant. Wir behalten etwaige Ankündigungen im Blick und informieren Sie erneut.