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Geschwindigkeitsüberwachung / Blitzer

Die bestehenden gesetzlichen Geschwindigkeitsfestsetzungen sowie die darüber hinaus durch Straßenverkehrsbehörden angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit. Insbesondere die hohe Verkehrsdichte erfordert auch eine hohe Verkehrsdiziplin. Überhöhte Geschwindigkeiten sind auch im Landkreis Cuxhaven oftmals Ursache von schweren Verkehrsunfällen. Die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in erster Linie als Schutzvorschriften aller Verkehrsteilnehmer zu sehen. Überwachungen durch die Behörden sind erforderlich, da sich ein Teil der Verkehrsteilnehmer leider nicht an diese Schutzvorschriften hält. Die Überwachung richtet sich ausschließlich an die Verkehrsteilnehmer, die nicht gewillt sind, die bestehenden Verkehrsregelungen einzuhalten. Damit ist auch der häufige Vorwurf, Überwachung diene nur der Einnahmenerzielung, widerlegbar.

In erster Linie werden Geschwindigkeitsmessungen dort durchgeführt, wo sich geschwindigkeitsbezogene Unfallschwerpunkte gebildet haben oder Unfallhäufungen bestehen. Auch die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern sowie Lärmbelästigung und Gefährdung in Wohngebieten durch zu schnell fahrende Fahrzeuge erfordern eine ständige Verkehrsüberwachung. Im Übrigen dient die Geschwindigkeitsüberwachung auch der Durchsetzung und Einhaltung der von den Straßenverkehrsbehörden angeordneten verkehrlichen Maßnahmen.

Die Geschwindigkeitsüberwachung findet auf allen Straßen im Kreisgebiet statt und zwar auf Bundes-, Landes- Kreis- und Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Landkreis Cuxhaven bedient sich dabei stationärer und mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlangen. Seit Oktober 2019 testet der Landkreis Cuxhaven zudem eine semistationäre Anlage.

Die zu überwachenden Strecken und Messpunkte werden festgelegt

  • nach den Erkenntnissen und Festlegungen der Polizei über Unfallhäufigkeiten und überhöhte Geschwindigkeiten
  • nach den Erkenntnissen und Feststellungen der Straßenverkehrsbehörden im Landkreis Cuxhaven
  • nach den Mitteilungen von Bürgern und entsprechenden Forderungen nach Geschwindigkeitsüberwachungen
  • im näheren Umfeld von Schulen, Kindergärten und Alten-/Pflegeheimen