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Zensus 2022

Was ist der Zensus?

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Benötigen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren?

Um diese und weitere Fragen beantworten zu können, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

Der Zensus 2022 umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebungen sind Teil einer EU-weiten Zensusrunde, die alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Warum ist der Zensus notwendig?

Ziel des Zensus ist es, die Einwohnerzahlen in Deutschland zu ermitteln, sowie zentrale Strukturdaten zu erheben. Er liefert insbesondere Daten zur Demografie, sowie Daten zur Wohn- und Wohnungssituation (z.B. durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstände und Eigentümerquote). Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Von den ermittelten Einwohnerzahlen hängen auch die Finanzmittel ab, die der Landkreis Cuxhaven vom Bund erhält und für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cuxhaven einsetzen kann. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In den amtlichen Registern können die Daten jedoch fehlerbehaftet sein, beispielsweise wenn Personen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Um die Qualität der Datenbasis zu verbessern wird in einer Haushaltsbefragung stichprobenartig ein Teil der Bevölkerung direkt befragt.

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragungen vor, sichern die termingerechte Durchführung und die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das statistische Landesamt ist außerdem für die Gebäude- und Wohnungszählung verantwortlich.

Der Landkreis Cuxhaven hat für den Zensus 2022 eine Erhebungsstelle eingerichtet, die für die Durchführung der Haushaltsbefragungen und der Befragungen in den Sonderbereichen zuständig ist. Die Aufgabe der Erhebungsstelle besteht in erster Linie darin, Erhebungsbeauftrage anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.

Erhebungsbeauftragte führen die Haushaltsbefragungen vor Ort durch, indem sie die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger befragen und die Daten anhand eines vorgegebenen Fragebogens erfassen. Als Nachweis dient ein spezieller Ausweis, der die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit bestätigt.

Für die Durchführung des Zensus 2022 sucht der Landkreis Cuxhaven interessierte Bürgerinnen und Bürger als Erhebungsbeauftragte. Nähere Infos gibt es hier .

Wer wird befragt?

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis:

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister.

Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sollen Über- und Unterfassungen in den Melderegistern aufgedeckt werden. Des Weiteren ermöglicht die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern erhalten sind. Aufgrund dessen wird ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei eine Auskunftspflicht.

Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte:

Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Aufgrund von einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten ist von überdurchschnittlich vielen Registerfehlern auszugehen. Es findet in diesen Sonderbereichen eine Vollerhebung statt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Gebäude- und Wohnungszählung:

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist dementsprechend auch die Gebäude- und Wohnungszählung Bestandteil des Zensus 2022. Hierfür wird ein Teil aller privaten EigentümerInnen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum, gewerblich tätige MehrfacheigentümerInnen und VerwalterInnen, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen befragt. Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung hat bereits begonnen.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter: www.zensus2022.de

Aktuelles

Landkreis sucht Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022