Seiteninhalt

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 10.09.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 09.09.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.989 Personen
(+19 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.606 Personen
(+11 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 203 Personen
(+19/-11 im Vergleich zur letzten Meldung)
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 300 (+5)

279 (+1)

16 (+5/-1)

5
SG Börde Lamstedt 101
99 (+1)
1 (-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 269 (+2)
248 (+1)
15 (+2/-1)
6
SG Hemmoor

282 

275 (+3)
5 (-3)
2
SG Land Hadeln 489
454 (+1)
16 (-1)
19
Gem. Loxstedt
535
491
31
13
Gem. Schiffdorf
423 (+4)

394

15 (+4)
14
Stadt Cuxhaven 1.452 (+3)  

1.323

66 (+3)
63
Stadt Geestland 873 (+5)
802 (+1)
21 (+5/-1)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 265
241 (+3)
17 (-3)
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.989 (+19)
4.606 (+11)
203 (+19/-11)
180





Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
68,4
Inzidenz Niedersachsen
Aufnahme Krankenhaus:
4,2
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
4,70 %

Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum (Stand 08.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
61.432

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 08.09.2021):

Erstimpfungen:

59.756                         
Zweitimpfungen:
57.499

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote                    
Erstimpfungen: 63,69 %;
Zweitimpfungen: 60,05 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 10.09.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
04.09.2021
47,8
05.09.2021
57,8
06.09.2021
65,4
07.09.2021
65,9
08.09.2021
76,4
09.09.2021
73,4
10.09.2021
68,4
Einwohnende 198.038

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

68,4

Lagebewertung

„Insgesamt ist die Lage heute mit der Lage der vergangenen Tage vergleichbar“, berichtet der Stabsleiter Friedhelm Ottens mit Blick auf die aktuellen Zahlen. „Nach wie vor verteilen sich die Neuinfektionen auf den ganzen Landkreis. Bestimmte Cluster oder Ausbrüche sind nicht auszumachen. Wie erwartet liegen wir damit auch heute über der Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche und werden daher heute die entsprechenden Verhaltensregeln anordnen.“

Allgemeinverfügung: 3- G- Regel greift im Landkreis Cuxhaven ab Sonntag

Nach dem Überschreiten einer Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen müssen nach der Corona-Landesverordnung weitere Verhaltensregelungen in Kraft treten. Dies stellen die betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung entsprechend fest. Eine solche Verfügung hat der Landkreis heute erlassen. Sie führt dazu, dass die 3 - G - Regel in weiteren Bereichen angewendet werden muss.

Während schon bisher in Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden und in Discotheken und Clubs der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich war (siehe dieses Schaubild), gilt dies nun für deutlich mehr Bereiche. So müssen nun in allen Gaststätten und Restaurants, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder in Fitnessstudios entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Auch Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind nur noch unter dieser Voraussetzung möglich. In der folgenden Grafik sind die nun neu geltenden Regelungen zusammengefasst:

Diese Regeln treten ab Sonntag in Kraft.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier.

Wahlvorgang nicht von Allgemeinverfügung betroffen

Am kommenden Sonntag finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Das Verhalten von Wählenden und Mitgliedern des Wahlvorstandes wird natürlich ebenfalls von den Regelungen der Pandemie beeinflusst. Diese sind aber nicht von den Änderungen durch die Allgemeinverfügung betroffen. Die 3 – G – Regel spielt bei den Wahlen also keine Rolle. Hygieneregeln müssen dennoch beachtet werden.

Folgendes gilt am Wahlsonntag:

Im Wahllokal sind am kommenden Wahlsonntag die bekannten Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu beachten. Das gilt für Wählende, Wahlhelferinnen und – helfer oder Wahlbeobachter gleichermaßen. Erst für die Auszählung der Stimmzettel oder wenn andere Schutzmaßnahmen, wie Trennwände, getroffen wurden, dürfen die Wahlhelfer die Masken durchaus einmal abnehmen. Kinder bis sechs Jahre, die etwa ihre Eltern ins Wahllokal begleiten, müssen keine Maske tragen. Gleiches gilt für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. Ein Nachweis darüber muss dann mitgeführt werden.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen kann jeweils nur eine begrenzte Anzahl Wahlberechtigter gleichzeitig das Wahllokal betreten. Wählerinnen und Wähler sollten daher darauf vorbereitet sein, dass es zu Wartezeiten kommen kann, die ggf. zum Teil draußen verbracht werden müssen.

Auch Menschen mit kurzfristig auftretenden Corona-Symptomen oder Menschen, die in Quarantäne sind, können an den Wahlen teilnehmen: Sie haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis spätestens 15:00 Uhr im jeweiligen Rathaus abzuholen bzw. aus Infektionsschutzgründen abholen zu lassen. Die abholende Person braucht eine Bevollmächtigung der Wählerin oder des Wählers. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18:00 Uhr wieder im Rathaus abgegeben werden.
Wichtig: Im Wahllokal selbst können die Wahlunterlagen nicht beantragt und auch nicht abgegeben werden.

Ergebnisse über das Internet abrufbar

Vorläufige Ergebnisse der Kommunalwahl werden voraussichtlich frühestens in den späten Abendstunden feststehen. Interessierte Wählerinnen und Wähler können ab dem Beginn der Auszählungen um 18:00 Uhr die Entwicklung über diese Internetseite verfolgen und nach Abschluss der Auszählungen das Ergebnis einsehen.

Autor: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven, 10.09.2021