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24.01.2023

Erleichterungen für Betriebe in der Schutzzone nach Ausbruch der Geflügelpest in Geestland - zahlreiche Maßnahmen bestehen fort

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Geestland hebt das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven mit Wirkung vom 22. Januar 2023 die verschärften Auflagen der drei km - Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb auf. Von allen Geflügelhalterinnen und –haltern in den beiden Restriktionszonen sind aber weiterhin die in der Überwachungszone gültigen Auflagen einzuhalten.

Seit dem Jahreswechsel gelten in einem zehn Kilometer Radius rund um einen Nutzgeflügelbestand in Geestland strenge Auflagen für die Geflügelhaltung. Dort hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. In dem betroffenen Gebiet sind seitdem zwei Restriktionszonen eingerichtet: eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Geflügelhaltungen innerhalb der Schutzzone sind dabei von strengeren Auflagen betroffen, als Betriebe, die sich in der Überwachungszone befinden. Diese Auflagen der Schutzzone werden zum 22. Januar 2023 aufgehoben. Für alle Geflügelhaltungen innerhalb des zehn-Kilometer-Radius rund um den betroffenen Betrieb gelten damit ab dem kommenden Sonntag die Auflagen und Einschränkungen der Überwachungszone. Die Allgemeinverfügung vom 31. Dezember 2022 informiert detailliert über die Maßnahmen, die in der Überwachungszone notwendig sind. Sie ist auf der Homepage des Landkreises hier veröffentlicht.

Vogelgrippeviren treten nach wie vor im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie in den eigenen oder einen anderen Bestand einzutragen, ist demnach immer noch außerordentlich groß. Im gesamten Kreisgebiet müssen Geflügelhalterinnen und -halter daher auch weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern. Außerdem sollten Wildvögel, die Anzeichen einer Erkrankung zeigen, keinesfalls berührt oder gar mitgenommen werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven