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21.01.2022

Bau einer Bioabfallvergärungsanlage im Landkreis Osterholz

Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen prüft Standort

Landkreis Cuxhaven. Eine Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) durch die Bundesregierung Ende 2021 zwingt die Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen (KENN), für die Bioabfallvergärungsanlage im Landkreis Osterholz einen alternativen Standort zu suchen. Am bisher geplanten Standort in Heilshorn können die neuen Vorgaben für den Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung nicht mehr eingehalten werden.

Die KENN, eine gemeinsame Entsorgungsanstalt der Landkreise Osterholz, Verden, Cuxhaven und der Stadt Cuxhaven, plant den gemeinsamen Bau und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage im Landkreis Osterholz. Als Standort wurde hierfür eine Fläche im Gewerbegebiet Heilshorn reserviert. Durch gültige Ausnahmemöglichkeiten stand die TA Luft dem bisher nicht entgegen. Das ist nun anders. Eine durch die Bundesregierung Ende 2021 beschlossene Änderung dieser technischen Anleitung sieht solche Ausnahmen nicht mehr vor. Die Vorgaben für den Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung können an diesem Standort somit nicht mehr eingehalten werden. Das bedeutet: für die geplante Bioabfallvergärungsanlage muss ein neuer genehmigungsfähiger Standort gefunden werden. Dafür werden aktuell in einem ersten Schritt Realisierungsmöglichkeiten auf dem bestehenden Gelände der Abfall-Service Osterholz GmbH (ASO) in Pennigbüttel geprüft.

Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die bislang gültige Bundesregelung hat eine Ausnahme vom Mindestabstand zur Wohnbebauung (300 Meter) vorgesehen, wenn Beeinträchtigungen durch Gerüche in den nächstgelegenen Wohngebieten ausgeschlossen sind. Eine mit einem positiven Ergebnis durchgeführte Prognose liegt für den ursprünglich geplanten Standort in Heilshorn vor. Diese Ausnahme wurde in der jetzigen Novellierung der Technischen Anleitung aber leider nicht wieder aufgenommen. „Diese in Gänze unerwartete Entwicklung wurde mit großem Bedauern von den Verwaltungsratsmitgliedern der KENN aufgenommen“, berichtet der Vorstand der KENN Christof von Schroetter. „Zeitgleich bestärkten alle Beteiligten aber weiterhin das Ziel, gemeinsam eine gute Lösung für die Abfallentsorgung des Bioabfalls aus den beteiligten Kommunen zu finden. Nach einer ersten groben Vorplanung erscheint eine Realisierbarkeit am Hauptstandort der ASO in Pennigbüttel eine mögliche Alternative zu sein“, berichtet von Schroetter weiter. Die KENN werde daher nun gemeinsam mit dem TÜV Nord und den beauftragten Beratern die weiteren Schritte zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit des Standortes einleiten.

Mit dem gemeinsamen Bau der Bioabfallvergärungsanlage beabsichtigen die drei Landkreise sowie die Stadt, zukünftig eine entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäße, hochwertige und klimaschonende Entsorgung der Bioabfälle aus den Haushalten in Eigenregie. Zeitgleich soll mit dem Projekt die Möglichkeit der Erzeugung grünen Wasserstoffes erprobt werden, mit dem perspektivisch die Abfallsammelfahrzeuge in den Landkreisen und der Stadt betrieben werden könnten.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven