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12.10.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 12.10.2021, 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Montag, 11.10.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 5.476 Personen
(+10 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 5.119 Personen
(+28 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 177 Personen
(+10/-28 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
2 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 368

348 (+4)

15 (-4) 

5
SG Börde Lamstedt 106
104
1
1
Gem. Hagen i. Br. 282 (+1)
272
4 (+1)
6
SG Hemmoor

300

296
2
2
SG Land Hadeln 513
485
9
19
Gem. Loxstedt
592
558 (+4)
21 (-4)
13
Gem. Schiffdorf
500 (+2)

447 (+4)

39 (+2/-4)
14
Stadt Cuxhaven 1.525 (+3)

1.443 (+2)

19 (+3/-2)
63
Stadt Geestland 991 (+4) 
886 (+9)
55 (+4/-9)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 299
280 (+5)
12 (-5)
7
Gesamt 5.476 (+10)
5.119 (+28) 
177 (+10/-28) 
180






Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
51,3
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
2,3
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
3,9 %

Die Allgemeinverfügung zur Feststellung des Indikators „Neuinfizierte“ von mehr als 50 ist im Landkreis seit Mittwoch, dem 29.09.2021 gültig.

Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum/ mobile Teams (Stand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
63.198
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das mobile Impfen beginnt in Kürze.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 29.09.2021):

Erstimpfungen:

62.150                         
Zweitimpfungen:
60.026
Drittimpfungen:
895

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote*                    
Erstimpfungen: 64,9 %;
Zweitimpfungen: 62,22 %

* Für die Berechnung der Quote wird die Zahl der Einwohnenden zugrunde gelegt.Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 11.10.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
06.10.2021
60,9
07.10.2021
58,3
08.10.2021
56,3
09.10.2021
57,8
10.10.2021
52,3
11.10.2021
52,3
12.10.2021
51,3
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

51,3

* Das Robert Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Inzidenz über 50 - Testpflicht im Bereich Beherbergung

Mit der Allgemeinverfügung, gültig ab dem 29.09.2021, wurde der Indikatior „Neuinfizierte“ mit einer Inzidenz über 50 im Landkreis Cuxhaven festgestellt und ausgerufen. Aus diesem Grund greift im Landkreisgebiet in vielen Bereichen die 3-G-Regel. Dies gilt auch für den Bereich Beherbergung und somit bei Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen. Diesbezüglich haben in den vergangenen Wochen im Kreisgebiet mehrere stichprobenartige Kontrollen von Beherbergungsbetrieben durch das Gesundheitsamt des Landkreises stattgefunden.

Nach Feststellen der Inzidenz über 50 gilt, ebenso wie beim Ausrufen der Warnstufe 1:
Bei Anreise in der Beherbergungsstätte im Landkreisgebiet muss der Gast entweder vollständig geimpft oder genesen sein oder muss einen negativen Test vorlegen. Hinzu kommen für ungeimpfte und nicht genesene Personen zusätzlich zwei weitere verpflichtende Testungen pro Aufenthaltswoche. Dies gilt nicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen und auch nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Im Urlaub können die benötigten Tests in einem Testzentrum, in Apotheken und Arztpraxen durchgeführt werden. Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test (48 Stunden Gültigkeit) oder einen negativen PoC-Antigen-Schnelltest (24 Stunden Gültigkeit). Die sogenannten Bürgertests sind für die meisten Erwachsenen kostenpflichtig. Wer von den Kosten der Test befreit ist, kann dem Tagesbericht vom 08.10.2021 hier entnommen werden.

Es ist grundsätzlich auch möglich, einen Antigen-Selbsttest in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einem Campingplatz unter Aufsicht durchzuführen und das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn bei der Arbeitsstätte der Person einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt wurde, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dies bescheinigen. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Test Art und das Testergebnis enthalten.

Unabhängig von der geltenden 3-G-Regel kann der Betreiber oder die Betreiberin der Beherbergungsstätte freiwillig auf 2-G übergehen. Dann haben nur noch vollständig geimpfte oder genesene Gäste Zutritt zu der Beherbergungsstätte.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die nahenden Herbstferien damit zu rechnen ist, dass vermehrt Kontrollen in Beherbergungsstätten und Gastronomiebetrieben stattfinden werden.

Ausführliche Informationen zum Thema „Reisen und Urlaub in Niedersachsen“ finden Sie auch auf der Seite des Land Niedersachsen hier.

Für Heimbesucher bleiben die Tests kostenfrei

Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen der Eingliederungshilfe, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Aus diesem Grund sieht die Landesverordnung weiterhin vor, dass Personen, die diese Einrichtungen betreten, zum Beispiel weil sie jemanden besuchen oder eine Dienstleistung verrichten möchten, negativ auf das Coronavirus getestet sein müssen. Die Einrichtungen bieten zu diesem Zweck eigene Testmöglichkeiten an, die für die Besucherinnen und Besucher weiterhin kostenfrei sind. Dies gilt unabhängig davon, ob nach der Bundestestverordnung grundsätzlich ein Anspruch auf kostenfreie Testung besteht oder nicht. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind auch in diesem Zusammenhang von der Testpflicht befreit.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven