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10.06.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 10.06.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 09.06.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.517 Personen
(+3 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.304 Personen
(+4 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 172 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 41 Personen
(+3/-4 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt (keine Veränderung zur letzten Meldung).
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
55.746
Zweitimpfungen:
29.547
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen
Erstimpfungen:
35.444
Zweitimpfungen:
12.776


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

1,50

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279

273

1

5
SG Börde Lamstedt 85
84 (+1)
0 (-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 251
243
2
6
SG Hemmoor 232
229
1
2
SG Land Hadeln 453
430
4
19
Gem. Loxstedt
481 (+1)
464
7 (+1)
10
Gem. Schiffdorf
400

386 (+1)

1 (-1) 
13
Stadt Cuxhaven 1.298

1.231

5
62
Stadt Geestland 808 (+1)
746 (+2)
15 (-2/+1)
47
Gem. Wurster Nordseeküste 230 (+1)
218
5 (+1)
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.517 (+3)
4.304 (+4)
41 (+3/-4)
172


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Mittwoch, 09.06.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
03.06.2021
9,60
04.06.2021
8,60
05.06.2021
8,10
06.06.2021 7,10
07.06.2021 7,10
08.06.2021
6,10
09.06.2021
3,00
10.06.2021
1,50
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 1,50

Beurteilung der Lage

„Die Lage im Landkreis stabilisiert sich erfreulicherweise weiterhin, sodass der Inzidenzwert aktuell auf 1,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gesunken ist. Auch der in Bremerhaven auf 14,1 gesunkene Inzidenzwert ist ein guter Indikator dafür, dass das Virus nicht mehr so stark in der Bevölkerung zirkuliert. Erfreulicherweise haben wir keinen neuen Todesfall zu beklagen und vier Personen konnten als genesen die Quarantäne verlassen.“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Die Freude über das derzeit schöne Wetter ist groß, dennoch ist es wichtig den Impftermin im Impfzentrum oder auch beim Arzt wahrzunehmen, um das Infektionsgeschehen auch weiterhin einzudämmen.“ mahnt Bielefeld.

Dokumentation der Kontaktdaten – wie ist das jetzt geregelt?

Auch mit den zunehmenden Lockerungen sind zahlreiche Regeln nach wie vor einzuhalten. Dazu gehört, an vielen Stellen die Kontaktdaten hinterlegen zu müssen. Diese Dokumentation ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Dadurch wird gerade jetzt, wo mehr Kontakte möglich sind, die Kontaktnachverfolgung maßgeblich erleichtert – und damit werden Infektionsketten früh unterbrochen.

Wo eine Dokumentation verlangt wird, soll hier für den Landkreis Cuxhaven einmal aufgezählt werden.

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten

  • bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit unmittelbarem Körperkontakt (Friseur, Kosmetiker, Optiker),
  • in der Fahrschule oder ähnlichen Ausbildungseinrichtungen,
  • (Fahrlehrerausbildungsstätte, Flugschule, anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bzw. für Triebwagenführer o.ä.),
  • in Beherbergungsbetrieben,
  • in Gastronomiebetrieb (Bsp. Restaurant, Café, Kneipe, Shishabar), Diskotheken und Clubs,
  • in außerschulischen Bildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschulen, Familienbildung, Jugendbildung, Musikschulen aber auch außerschulischen Lernförderung oder berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung),
  • bei der Inanspruchnahme von offenen Gruppenangeboten der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • bei der Inanspruchnahme eines Schnelltests
  • in Spielbanken, einer Spielhallen oder einer Wettannahmestellen
  • bei Veranstaltungen sowie in Theatern und Kinos
  • bei einer touristischen Busreise

Die Kontaktdatenaufnahme soll im Sinne der geltenden Verordnung elektronisch erfolgen. Anbieter oder Betreiber sind daher aufgefordert, eine solche Möglichkeit anzubieten. Die Aufnahme der Daten in Papierform ist möglich, wenn eine elektronische Datenerhebung in Einzelfällen nicht in Frage kommt. In diesem Fall müssen Name, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungszeit wahrheitsgemäß hinterlassen werden. Anbieter oder Betreiber sind in diesem Fall für die korrekte Erhebung der Daten verantwortlich. Bei begründeten Zweifeln sind diese berechtigt, die Angaben auf Plausibilität zu überprüfen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises). Wenn ein Teilnehmer/Besucher die Kontaktdatenaufnahme verweigert, ist ihm der Zutritt zu verwehren.

Im Fall einer analogen Datenaufnahme müssen Anbieter und Betreiber darauf achten

  • dass Dritte die Daten nicht einsehen können (der Eintrag in Listen ist nicht möglich)
  • und die Daten ausschließlich für die Vorlage beim Gesundheitsamt verwendet werden.

Bei der elektronischen Variante können Betreiber und Anbieter die persönlichen Daten nicht einsehen. Im Fall einer Infektion erfolgt die Datenübertragung an das Gesundheitsamt direkt über die jeweilige Anwendung.

Es gibt weitere Bereiche, in denen viele Menschen zusammenkommen, beispielsweise in Musikgruppen oder Sportvereinen. Hier ist die Aufnahme der Kontaktdaten nicht vorgeschrieben, wird aber im Sinne einer effizienten Nachverfolgung im Infektionsfall dringend empfohlen – beispielsweise durch das Führen von Anwesenheitslisten.

Digitale Kontaktnachverfolgung mit luca

Die Kontaktdatenaufnahme im Sinne der geltenden Verordnung soll elektronisch erfolgen. Anbieter oder Betreiber sind daher aufgefordert, eine solche Möglichkeit anzubieten. Das luca System ist eine Möglichkeit, Daten elektronisch zu erheben und Kontakte von Corona-Infizierten nachzuverfolgen. Seit Anfang April ist das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven diesem System angebunden. Die App ist potenziell in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens anwendbar, insbesondere aber in Einrichtungen oder an Orten mit Publikumsverkehr. Die Nutzung der App, welche auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie teilnehmende Einrichtungen kostenlos.

Nicht zwingend muss die Luca App verwendet werden. Da diese App aber bereits an das System des Gesundheitsamtes angebunden ist, ist es für Betreiber und Anwender besonders einfach, diese Anwendung zu nutzen. Unter https://www.luca-app.de/ und https://www.cuxland.de/luca finden Sie gute Übersichten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Betreiber/innen.

Sofern eine andere Anwendung bevorzugt wird, muss dies dem Gesundheitsamt entsprechend mit-geteilt werden, damit es die Anbindung an das entsprechende System in die Wege leiten kann.

Digitaler Impfnachweis

Wie den Medien in den vergangenen Tagen zu entnehmen war, soll der digitale Corona-Impfnachweis kurzfristig eingeführt werden. Derzeit sind die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung jedoch noch nicht vorhanden. Wie heute Gesundheitsminister Jens Spahn in einer Pressemitteilung mitteilte, soll die Infrastruktur zur Erstellung des digitalen Impfnachweises nach und nach flächendeckend aufgebaut werden. Sobald es hierzu im Landkreis einen neuen Sachstand gibt, wird eine Mitteilung an die Bevölkerung erfolgen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven