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15.04.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 15.04.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des Landes kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 14.04.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 3.965 Personen
(+44 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 3.436 Personen
(+23 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 145 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 384 Personen
(+44/-23 im Vergleich zur letzten Meldung)


          Anzahl der stationär Behandelten: 9 Personen
(-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
          Davon
intensiv-medizinisch Behandelte:
3 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen:

Erstimpfungen:
28.998
Zweitimpfungen:
11.761
(Angegeben sind hier ausschließlich die Daten des Impfzentrums.
Über Impfungen in Arztpraxen liegen keine Daten vor.)


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

105,50

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 235 (+1)

200 (+1)

32 (+1/-1)

3
SG Börde Lamstedt 61 (+3)
51 (+1)
9 (+3/-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 224 (+2)
191 (+1)
27 (+2/-1)
6
SG Hemmoor 200 (+4)
173 (+2)
26 (+4/-2)
1
SG Land Hadeln 397 (+6)
320 (+1)
60 (+6/-1)
17
Gem. Loxstedt
418 (+3)
369 (+2)
44 (+3/-2)
5
Gem. Schiffdorf
350 (+4)

312 (+8)

25 (+4/-8)
13
Stadt Cuxhaven 1.149 (+20) 

1.029 (+4)

67 (+20/-4)
53
Stadt Geestland 724
615 (+2)
69 (-2)
40
Gem. Wurster Nordseeküste 207 (+1)
176 (+1)
25 (+1/-1)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 3.965 (+44)
3.436 (+23)
384 (+44/-23)
145


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: Internetseite des Landes Niedersachsen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 15.04.2021, 09:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
08.04.2021
68,70
09.04.2021
80,80
10.04.2021
86,30
11.04.2021
99,50
12.04.2021
102,00
13.04.2021
103,00
14.04.2021
99,00
15.04.2021
105,50
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 105,50

Beurteilung der Lage

„Heute wurden uns erneut zahlreiche Neuinfektionen gemeldet“, berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld. „Vermehrt handelt es sich hier auch um Infektionen mit Virusmutationen. Von den in der vergangenen Woche gemeldeten Fällen waren 56 % einer dieser Varianten zuzuordnen. Diese gelten im Vergleich mit dem sogenannten Wildtyp als ansteckender.

Zum Teil sind die hohen Fallzahlen auf den Anstieg der durchgeführten Testungen zurückzuführen. Ich gehe davon aus, dass die Strategie hier Wirkung zeigt und wir durch die Testungen mehr Infizierte frühzeitig identifizieren können. Auf lange Sicht kann das dazu beitragen, die Infektionsketten noch besser zu durchbrechen und die Zahlen dadurch wieder zu senken.

Bisher beobachten wir keinen eindeutigen Anstieg des Inzidenzwertes, sondern vielmehr eine Stagnation auf diesem relativ hohen Niveau. Weiterhin gilt, dass wir besonnen und mit Augenmaß die gesamte Situation bewerten. Dabei beziehen wir auch die Lage in den Krankenhäusern und bei den vulnerablen Gruppen in unsere Überlegungen mit ein. Sollte sich bis zum Wochenanfang herausstellen, dass sich die Entwicklung verschärft, werden wir über das weitere Vorgehen eine Entscheidung treffen und bereiten uns entsprechend vor. Auch die Entwicklungen hinsichtlich der „Bundes-Notbremse“ behalten wir dabei im Blick.

Öffnung von Sport- und Freizeitanlagen

Unabhängig vom Inzidenzwert ist Individualsport in Niedersachsen weiterhin erlaubt. Ob in der Konsequenz Anlagen, die dem Individualsport dienen, auch öffnen dürfen, ist eine Frage, die derzeit vermehrt gestellt wird. Dazu wurde folgendes festgelegt:

Anlagen für den Individualsport und für Betätigungen mit sportlichem Charakter (z.B. Minigolfanlagen oder Kletterparks) dürfen im Freien grundsätzlich geöffnet werden. Allerdings müssen alle Besucherinnen und Besucher jederzeit die jeweils geltenden Kontaktbestimmungen einhalten, das heißt, es dürfen ein Haushalt - und je nach Inzidenz höchstens ein oder zwei Personen eines anderen Haushalts - zur gleichen Zeit die Anlage benutzen. Vom Betreiber muss sichergestellt sein, dass ein Hygieneplan vorliegt und eingehalten wird.

Es ist in Einzelfällen möglich, dass mehrere der oben genannten Gruppen die Anlage gleichzeitig besuchen. Sofern das vorgesehen ist, muss der Hygieneplan dem Gesundheitsamt vor Öffnung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Öffnung für Anlagen in geschlossenen Räumen, wie Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Kletterhallen, ist nur erlaubt, wenn gewährleistet werden kann, dass immer nur ein Haushalt - und je nach Inzidenz höchstens ein oder zwei Personen eines anderen Haushalts - zur gleichen Zeit die Anlage besuchen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven