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Brandschutz, Brandschutzprüfer

Zusatzinformation

Informationen zum Brandschutz

Der Brandschutz untergliedert sich grundsätzlich in zwei Hauptbereiche:

  • Abwehrender Brandschutz
  • Vorbeugender Brandschutz

Den Städten und Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung durch den Einsatz der Feuerwehren.

Den Landkreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (u.a. überörtliche Alarmierung, Ausbildung, Einrichtung einer Leitstelle, Einsatz der Kreisfeuerwehr) und die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes.

Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden wahrgenommen von der Berufsfeuerwehr im Bereich der Stadt Cuxhaven und von dem Brandschutzprüfer der Kreisverwaltung für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden.

Der Aufgabenbereich "vorbeugender Brandschutz" umfasst sowohl eine Beteiligung der Brandschutzprüfer im Baugenehmigungsverfahren (hier Vordruck

für den Bauantrag), wo eine Beurteilung der verwendeten Baustoffe und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile vorgenommen wird, als auch die Abgabe von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Diese Stellungnahmen beinhalten neben einer Prüfung der Zugänglichkeit der Verkehrswege für die Feuerwehr auch die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Vom Brandschutzprüfer werden auch Fragen und Problemstellungen aus der Bevölkerung behandelt. Schwerpunkte liegen hier in der Aufklärungsarbeit über Brandrisiken (Osterfeuer, Grillzeit, Heulagerung, Adents- und Weihnachtszeit usw.)

Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Brandschutzprüfers ist in der Durchführung der Hauptamtlichen Brandschau zu sehen.

Bei der Hauptamtlichen Brandschau werden Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit überprüft.

Zu den Objekten mit erhöhtem Brandrisiko, in denen eine größere Zahl von Personen gefährdet sein kann, gehören u.a. Versammlungsräume aller Art, Warenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen, Gaststätten und Tanzlokale sowie Discotheken und Hotels.

Zu den Objekten mit erhöhtem Brandrisiko, in denen erhebliche Sachwerte gefährdet sein können, gehören kulturgeschichtlich wertvolle Baudenkmäler, Museen, aber auch Lagerhallen mit Gütern von hohem wirtschaftlichen oder ideellen Wert.

Der Brandschutzprüfer leistet auch der Kriminalpolizei Hilfestellung bei der Ermittlung von Brandursachen.

Der Brandschutzprüfer ist grundsätzlich jeweils am Dienstag und Freitag in der Kreisverwaltung erreichbar und an den anderen Wochentagen im Kreisgebiet unterwegs.

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