Trinkwasser
Blei im Trinkwasser
Alte Bleileitungen belasten heute noch das Trinkwasser
Trinkwasseruntersuchung auf Blei
über ihr Gesundheitsamt
Alte Bleileitungen im Haushalt sind auch heute noch wichtige Quelle für eine Trinkwasserbelastung in Deutschland. Dies haben verschiedene Untersuchungen in jüngster Zeit gezeigt. Das Land Niedersachsen bietet daher, ihr Wasser auf Blei untersuchen zu lassen. Die Blei-Untersuchungs-Aktion ist Teil eines Projektes, um den Austausch von Bleileitungen zu beschleunigen. Die Aktion soll dazu beitragen, die Bleiaufnahme insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern zu reduzieren. Wissenschaftliche Studien aus den letzten Jahren haben die Vermutung bestätigt, dass eine erhöhte Bleibelastung negative Auswirkungen auf die Intelligenz, das Lernvermögen und die kindliche Entwicklung haben kann. Die Trinkwasserverordnung schreibt einen Grenzwert von 0,01 mg/l (entspricht 1 Mikrogramm je Liter) vor, der nicht überschritten werden darf. Noch vorhandene Rohre aus Blei müssen gegen Installationen aus anderen Materialien ausgetauscht werden, da sich der Grenzwert sonst kaum einhalten lässt. Hier besteht Handlungsbedarf für die Hausbesitzer, da sie nach der Übergabe des Wassers durch die Wasserversorger für die Qualität verantwortlich sind. Eine Sanierung der Hausinstallation kann dabei auch über das Programm "Wohnraum Modernisieren" der KfW Förderbank mit zinsverbilligten Darlehen finanziert werden (Programm Nr. 141; Informationen unter www.kfw.de). Jeder Interessent kann gegen Kostenerstattung teilnehmen. Das Gesundheitsamt Landkreis Cuxhaven ist dabei die Anlauf- und Beratungsstelle für interessierte Personen aus Stadt und Landkreis Cuxhaven. Nach Beratung können die Probenahme-Sets einschließlich der Probenflasche abgeholt werden. Die Teilnehmer entnehmen dann entsprechend der beiliegenden schriftlichen Anleitung eine Probe ihres Leitungswassers und schicken diese per Post an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt. Dort werden die Wasserproben dann auf ihre Bleikonzentration hin untersucht. Bei auffälligen Befunden kann das Gesundheitsamt die Betroffenen beraten und unterstützen. Auch zahlreiche andere staatliche und private Labore können zu den jeweiligen Konditionen und Preisen eine Untersuchung von Blei im Trinkwasser durchführen. Vielen Eltern ist das gesundheitliche Risiko durch eine Bleibelastung nicht bewusst oder sie haben keine Kenntnisse über das Material ihrer Hausinstallation, so dass die Notwendigkeit eines Austausches gar nicht erkannt wird. Hier kann die Blei-Untersuchungs-Aktion eine Informationen im Internet unter : www.nlga.niedersachsen.de.
wichtige Unterstützung geben.
Brunnen und Brauchwasseranlagen
Nutzung von Wasser aus Brauchwasseranlagen
Bezüglich der Nutzung von Wasser aus Gartenbrunnen, Regenwasserzisternen und Betriebswasseranlagen (früher Brauchwasseranlagen genannt) gibt es immer wieder Verständnisprobleme über die neue Trinkwasserverordnung und die Anzeigepflicht solcher Anlagen gegenüber dem Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven möchte Sie deshalb auf diesem Wege über die Anzeigepflicht der Betriebswasseranlagen informieren.
Am 1. Januar 2003 ist eine neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland in Kraft getreten.
Sie definiert nicht mehr nur Trinkwasser als klassisches Lebensmittel, sondern auch alle anderen Wassernutzungen und meint „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, also auch Betriebswassernutzung. Solche Anlagen sind gemäß § 13, Abs. 3 TrinkwV nun gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen, wie für Altanlagen. Anzeigeformulare erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern des Landkreises, bzw. können dort angefordert werden (telefonisch oder per E-Mail).
Das Gesundheitsamt nimmt die Anzeigen zur Kenntnis und prüft im Einzelfall, ob eine fachgerechte Trennung zwischen Trinkwasseranlage und der Betriebswasseranlage besteht. Bei nicht fachgerechter Ausführung kann dies zu infektionshygienischen Problemen im öffentlichen Trinkwassernetz führen. Aus diesem Grund dürfen Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation nur von entsprechenden Fachbetrieben durchgeführt werden.
Sollte das öffentliche Trinkwassernetz durch eine nicht ordnungsgemäß errichtete oder durch eine unsachgemäß betriebene Nichttrinkwasseranlage in Mitleidenschaft gezogen werden (z.B. Verkeimung des Trinkwassers), so handelt es sich um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches.