Laufende Leistungen an Asylbewerber
Leistungen an Asylbewerber
Für bestimmte Gruppen von ausländischen Flüchtlingen gelten – abhängig vom ausländerrechtlichen Status – besondere hilferechtliche Bestimmungen. Sie erhalten keine Leistungen nach den sozialhilferechtlichen Vorschriften, sondern nach dem 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz. Die ihnen nach dieser Vorschrift zustehenden Leistungen sind in der Regel niedriger als die Sozialhilfe oder als „Hartz IV“–Leistungen.
Zuständige Behörde:
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Anträge
Kurzantrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kosten der Unterkunft - Merkblatt
Die hilferechtliche Betreuung der Leistungsempfänger stellen Mitarbeiter im Kreishaus Cuxhaven und in der Außenstelle in Schiffdorf sicher.
Die Zuständigkeit Ihrer Ansprechpartner/innen richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Stadt Cuxhaven A - G, Samtgemeinde Börde Lamstedt und Land Hadeln
E-Mail: l.wierk(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 1
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Cuxhaven H - Z, Samtgemeinde Hemmoor, Gemeinde Wurster Nordseeküste
E-Mail: t.kluge(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 1
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Stadt Geestland, Gemeinden Hagen und Loxstedt
Fax: 04721 66-270016
E-Mail: c.geier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: V 34
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Gemeinden Beverstedt und Schiffdorf
Fax: 04721 66-270341
E-Mail: h.schwensfeier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: V 36
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Krankenscheine, Rechnungswesen, Wohnungsbewirtschaftung
Fax: 04721 66-270821
E-Mail: b.baehr(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 2a
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Wohnungsbewirtschaftung, Rechnungswesen
Fax: 04721 66-270751
E-Mail: m.schult(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 2
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