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Aussiedlerangelegenheiten

Zusatzinformation

Spätaussiedler, Vertriebene und jüdische Zuwanderer

Allgemeines

Spätaussiedler (früher: Vertriebene) sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Gebieten östlich von Oder und Neisse und den deutschen Siedlungsgebieten in Ost- und Südeuropa. Das gilt beispielsweise auch für deutsche Volkszugehörige, deren Vorfahren zu früherer Zeit auswanderten und in fremden Staaten lebten, wie z.B. die Wolgadeutschen in Russland. Wegen der ihnen insbesondere als Folge des Zweiten Weltkrieges zugefügten Leiden sieht es die Bundesrepublik als ihre historische Verpflichtung an, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen. Die größte Zahl der Spätaussiedler kommt aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.

Die Aufnahme von Spätaussiedlern erfolgt in einem Verfahren, das im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt ist. Es wird vom Bundesverwaltungsamt Köln durchgeführt (z.B. in der Außenstelle Friedland). Die Erstaufnahme in Deutschland erfolgt im Grenzdurchgangslager Friedland. Nach erfolgter Registrierung durch das Bundesverwaltungsamt werden die mit Aufnahmebescheiden eintreffenden Personen und ihre Familienangehörigen auf die Bundesländer und anschließend auf die einzelnen Landkreise und Kommunen verteilt. Grundlage für die Verteilung bildet das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler, das eine Quotierung entsprechend der Einwohnerzahl im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl Niedersachsens vorsieht.

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Zuständigkeiten

Seit Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes wurden viele Aufgaben von kommunaler Ebene auf Bundes- und Länderebene übertragen. Im Einzelnen bestehen folgende Zuständigkeiten:

  • Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG für Personen, die nach dem 31.12.2004 einreisen:
    Bundesverwaltungsamt Köln (Außenstelle Friedland)
  • Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe nach § 9 BVFG für obige Personen:
    Grenzdurchgangslager Friedland
  • Eingliederungshilfen für Spätaussiedler:
    Bundesanstalt für Arbeit (BA) bzw. regionale Arbeitsgemeinschaften zwischen BA und Landkreisen/Städten
  • Leistungen nach dem SGB II und XII:
    Landkreise/Städte oder regionale Arbeitsgemeinschaften zwischen BA und Landkreisen/Städten
  • Erziehungsgeld oder Elterngeld:
    Landkreise oder kreisfreie Städte
  • Für Rückfragen und Bescheinigungen bei Personen, die vor dem 01.01.2005 eingereist und registriert wurden, verbleibt die Zuständigkeit auf kommunaler Ebene
    hier: Landkreis Cuxhaven - Bereich Soziales -
  • Für die Verteilung der Spätaussiedler auf die Gemeinden ist das Grenzdurchgangslager Friedland zuständig. Hierbei haben die jeweiligen Landkreise ein Modifizierungsrecht
  • Für die Unterbringung der Spätaussiedler in den Städten und Gemeinden sind die dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zuständig

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Gesetzestext und Information

Ausführliche Informationen zum Bundesvertriebenengesetz, zur Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport www.mi.niedersachsen.de. Weitere Informationen - insbesondere zum Thema Sprachkurse - entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg www.bamf.de.

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Wichtige Informationen erhalten Sie hier

Zuständige Behörde - Ihr/e Ansprechpartner/in beim Landkreis Cuxhaven

Telefon: 04721 66-2304
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Telefon: 04721 66-2290
Fax: 04721 66-270763
E-Mail: k.bokeloh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 176
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