Beistandschaft
[Nr.99016001000000 ]
Beistandschaft
Beistandschaft
Aktuelles
Beratung und Regelung zu Vaterschaftsfragen und zu Unterhaltsfragen von Kindern (bis 18 Jahren).
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Sorgeerklärungen können nur im Jugendamt abgegeben werden.
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Vaterschaftsanerkennungen nimmt sowohl das Jugendamt als auch das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung entgegen.
- Alternativ können beide Erklärungen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen bitte bei Terminabsprache erfragen, da dies je nach Sachlage unterschiedlich sein kann.
Ansprechpartner finden Sie hier...
Elterninformationen mit Familienbeispielen finden Sie hier...
1. Was ist eine Beistandschaft?
Sie schafft für alle allein erziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
2. Wer kann eine Beistandschaft erhalten?
3. Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?
4. Wozu brauche ich einen Beistand?
- die Feststellung der Vaterschaft und
- die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
In vielen Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung ein Problem, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Vaterschaft besteht in diesen Fällen allerdings erst, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Der Vater kann seine Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden; dies ist beim Jugendamt und beim Standesamt kostenfrei möglich. Mit der Anerkennung und der in der Regel allein notwendigen Zustimmung der Mutter zur Anerkennung ist die Vaterschaftsanerkennung abgeschlossen.
Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, so ist eine Vaterschaftsfeststellung nur dann notwendig, wenn der Ehemann der Mutter nicht der leibliche Vater des Kindes ist und seine Vaterschaft mit Erfolg angefochten wurde.
In einigen Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung aber problematischer. Für das Kind ist sie von existentieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leitet sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht des Kindes nach seinem Vater ab; auch rentenrechtliche Ansprüche leiten sich hieraus ab.
Doch dient die Vaterschaftsfeststellung nicht nur der finanziellen Absicherung des Kindes. Die Kenntnis der eigenen Herkunft nimmt im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein. Das Kind hat deshalb ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, was das Bundesverfassungsgericht betont hat. Für das spätere Leben kann es auch von großer Bedeutung sein, z.B. von Veranlagungen zu Erbkrankheiten zu wissen, die bei seinen väterlichen Verwandten aufgetreten sind.
Auch für die Mutter ist die Feststellung der Vaterschaft wichtig: Mit der Feststellung kann der Elternteil, der das Kind betreut und deshalb nicht erwerbstätig ist, in der Regel bis zu drei Jahre nach der Geburt von dem anderen Elternteil Betreuungsunterhalt verlangen.
Deshalb bietet das Jugendamt umfassend Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft an. Der Beistand nimmt Verbindung zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte.
Der Vater kann die Vaterschaft beim Jugendamt freiwillig anerkennen. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung, so erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Das Jugendamt bietet seine Hilfe aber auch zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.
Der Beistand prüft das Einkommen Unterhaltspflichtiger und errechnet die häufig schwer zu ermittelnde Höhe des Unterhalts. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Inhaber der elterlichen Sorge ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden. Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z.B. durch Lohnpfändung).
Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten des Jugendamtes sind kostenlos.
5. Wann kann die Beistandschaft beantragt werden ?
6. Wer beschränkt oder beendet die Beistandschaft?
7. Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?
8. Wann endet die Beistandschaft?
Die Beistandschaft endet auch, wenn der die Beistandschaft beantragende Elternteil die Alleinsorge verliert, etwa durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland.
9. Geht das Jugendamt selbst auf die Betroffenen zu?
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
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die Feststellung der Vaterschaft oder
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die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
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