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Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
[Nr.99116004027001 ]

Zusatzinformation

Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung umfasst eine Vielzahl von Themenbereichen, für welche Ihnen die nachstehenden Seiten Informationen bieten sollen. Hierbei sollen Fördermöglichkeiten, Fördervoraussetzungen aber auch Ansprechpartner und interessante Neuigkeiten und Veranstaltungen rund um dieses Thema aufgezeigt werden.

Hinweis:

Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Cuxhaven haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Stadt Cuxhaven.

Allgemeine Informationen zu...

Aktuelles / Förderprogramme

  • Neue Kampagne der NBank zum Thema Bezahlbarer Wohnraum im April 2022 gestartet - Investition mit Haltung -
    Auf der Internetseite der NBank finden Sie weitere Informationen über Fördermöglichkeiten des Landes für Unternehmer und Privatpersonen im Zusammenhang mit dieser Kampagne.
    Hier finden Sie ein Informationsblatt zur Registrierung im Partnerportal der NBank 
  • Hier finden Sie weitere Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen (Kreditangeboten) zum Thema Wohnraumförderung.
  • Sie sind auf der Suche nach staatlicher Förderung für Maßnahmen zum Einbruchschutz? Dann finden Sie unter www.k-einbruch.de hilfreiche Informationen.

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 04721 66-2237
E-Mail: v.meier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 237
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Leistungsbeschreibung

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Voraussetzungen

  • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
  • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
  • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
  • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
  • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
  • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
  • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
  • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
  • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
  • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
  • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

  • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
  • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

Bearbeitungsdauer

Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Rechtsgrundlage

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