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14.05.2020

Wiederaufnahme des Sportbetriebes - Vorgaben für kreiseigene Sportplätze

Im Rahmen der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 5. Mai 2020 – Wiederaufnahme des Sportbetriebes – dürfen Sportplätze unter strengen Auflagen ab sofort wieder außerschulisch genutzt werden.

Dieses gilt auch für die kreiseigenen Sportplätze im Landkreis Cuxhaven. Die Nutzung der Sportplätze durch die Vereine ist nur unter den folgenden momentan geltenden Auflagen und Nutzungsbedingungen möglich:

  • die sportliche Betätigung auf den Sportplätzen muss zum Schutz vor Corona-Infektionen konsequent kontaktlos und mit einem Abstand von zwei Metern erfolgen (beim Sport atmen Menschen tiefer ein und aus, daher können sie potentiell auch beim Ausatmen etwaige Corona-Viren in einem etwas weiteren Umkreis verbreiten)
  • Händeschütteln, Abklatschen und ähnlicher Körperkontakt ist auch untersagt
  • eine konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ist notwendig
  • Umkleidekabinen und Duschen dürfen nicht genutzt werden und bleiben geschlossen (Bekleidungswechsel und Körperpflege muss zu Hause erfolgen)
  • sobald die Vereine die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes sowie die Trainingstage über die Kommune vor Ort beim Landkreis Cuxhaven gemeldet haben, wird innerhalb von wenigen Tagen sichergestellt, dass Toiletten in den Sporthallen – sofern keine in vereinseigenen Räumen vorhanden sind – genutzt werden können
  • Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereiche der Vereine ist weiterhin untersagt
  • der Zutritt zu den Sportanlagen muss durch die Vereine gesteuert werden, damit Engpässe und Warteschlagen vermieden werden
  • Zuschauer/innen sind nicht erlaubt – auch begleitende Eltern sollen möglichst draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen
  • es besteht bei der sportlichen Betätigung keine Pflicht, eine Nasen-Mundmaske zu tragen
  • Wettkämpfe sind untersagt
  • Nutzung der Sporthallen ist derzeit noch nicht möglich

Für den Spitzensport gelten gesonderte Regelungen. Die Vereine sind für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie der vorgegebenen Auflagen verantwortlich.

Bei Fragen steht das Amt Schulen und Kultur des Landkreises Cuxhaven unter der Telefonnummer 04721 66-2430 zur Verfügung.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven