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09.01.2021

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung des eingerichteten Beobachtungsgebiets in der Samtgemeinde Land Hadeln

Infolge des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) im Hausgeflügelbestand in angrenzenden Gebieten des Landkreises Dithmarschen in der Gemeinde Neufelderkoog waren auch Teile des Landkreises Cuxhaven (Samtgemeinde Land Hadeln) in ein Beobachtungsgebiet einzubeziehen.

Aufgrund des § 44 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung wird nachfolgende

Allgemeinverfügung

erlassen:

  1. Die Allgemeinverfügung vom 25.11.2020 zur Festlegung eines Beobachtungsgebiets im Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln infolge des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza in einem Hausgeflügelbestand in der Gemeinde Neufelderkoog wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
  2. Die Allgemeinverfügung vom 12.11.2020 über die Aufstallungspflicht von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises Cuxhaven behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Begründung

In der Gemeinde Neufelderkoog, Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein wurde am 24.11.2020 der Ausbruch der Geflügelpest im Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Mit Allgemeinverfügung vom 25.11.2020 wurde ein Beobachtungsgebiet im Landkreis Cuxhaven, Bereich der Samtgemeinde Land Hadeln festgelegt.

Diese Schutzmaßnahmen werden nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Geflügelpest-Verordnung aufgehoben, wenn die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln erloschen ist.

Entsprechende Maßnahmen gemäß § 44 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung wurden durchgeführt. Ein erneuter Ausbruch oder ein weiterer Verdacht des Ausbruches der aviären Influenza im Hausgeflügelbestand ist nicht festgestellt worden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Telefon 04721 66-2132.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, Klage erheben.


Cuxhaven, 08.01.2021

LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat

 

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