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08.01.2022

FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demos unter freiem Himmel: Landkreis Cuxhaven und Stadt Cuxhaven erlassen Allgemeinverfügung

Am heutigen Tag hat der Landkreis Cuxhaven in enger Abstimmung mit der Unteren Versammlungsbehörde der Stadt Cuxhaven und der Polizeiinspektion Cuxhaven eine Allgemeinverfügung erlassen hat, wonach Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Leiterinnen und Leiter sowie und Ordnerinnen und Ordner bei Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes auf dem Gebiet des Landkreis Cuxhaven (ausgenommen Stadtgebiet Cuxhaven) verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Die Stadt Cuxhaven hat für das Stadtgebiet ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese finden Sie mit der Begründung unter www.cuxhaven.de.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Im Fall einer Kontrolle durch die Behörden oder gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort ist diese Befreiung durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren genügt eine textile Barriere als Mund-Nase-Schutz und Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht ausgenommen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, somit am Sonntag, 9. Januar 2022. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2022. Eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung dieser bleibt vorbehalten. Die Verfügung mit der Begründung ist im Original auf der Homepage des Landkreis Cuxhaven hier veröffentlicht.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven