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06.10.2022

Kreisverwaltung plant Landschaftsschutzgebiet zur Sicherung des NATURA 2000 - Vogelschutzgebietes »Unterweser«

Das Vogelschutzgebiet V 27 „Unterweser“ soll als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt derzeit öffentlich aus und kann bis zum 07. November im Rathaus der Gemeinde Hagen im Bremischen und im Kreishaus in Cuxhaven eingesehen werden. In diesem Zeitraum nehmen Gemeinde und Landkreis Bedenken und Anregungen zu diesem Vorhaben von Betroffenen entgegen.

Das Vogelschutzgebiet V 27 „Unterweser“ gehört zu den Natura 2000 Gebieten. Natura 2000 ist das staatenübergreifende ökologische Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union. Natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten sollen in diesen Gebieten, möglichst in Einklang mit einer nachhaltigen Nutzung, wirkungsvoll geschützt und gefördert werden. Flora-Fauna-Habitate (FFH) und Vogelschutzgebiete, die zu den Natura 2000-Flächen gehören, müssen von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, die Natura 2000-Gebiete entsprechend in nationales Recht zu überführen und zu sichern.

Gemeinsam mit dem Kreistag ist es der Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren gelungen, bereits 21 FFH- und Vogelschutzgebiete durch Ausweisung von Naturschutz-gebieten fristgerecht zu sichern. Ein guter Erfolg, der neben dem großen Einsatz der unteren Naturschutzbehörde vor allem einer äußerst konstruktiven Zusammenarbeit aller jeweils betroffenen Akteure zu verdanken ist.

Für das Vogelschutzgebiet V 27 „Unterweser“ soll eine vollständige Sicherung bis Ende 2022 vorgenommen werden. In diesem Fall beabsichtigt die Kreisverwaltung die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in dem betroffenen Bereich. Der Grenzverlauf dieses geplanten Landschaftsschutzgebietes ist auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven einsehbar (www.landkreis-cuxhaven.de/amtliche_Bekanntmachungen).

Unterlagen liegen öffentlich aus

Um die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen, liegt der Entwurf der Verordnung bei der Gemeinde Hagen im Bremischen und im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis einschließlich Montag, den 07. November 2022 finden Interessierte die Unterlagen an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten:

  • bei der Gemeinde Hagen im Bremischen, Zimmer F03, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • beim Landkreis Cuxhaven, Information, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Verfahrensunterlagen können im o. g. Zeitraum auch online eingesehen werden. Sie sind auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven am 05.10.2022 unter www.landkreis-cuxhaven.de/amtliche Bekanntmachungen hinterlegt worden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann innerhalb der Auslegungsfrist, also bis einschließlich dem 07. November 2022, bei der Gemeinde Hagen im Bremischen oder beim Landkreis Cuxhaven eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme wird bevorzugt in Schriftform entgegengenommen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven