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06.07.2021

Großveranstaltungen im zweiten Halbjahr - enge Abstimmung des weiteren Vorgehens zwischen Landkreis, Vereinen und Verbänden

Angesichts der derzeit entspannten Corona-Lage im Kreisgebiet sind bereits erste Veranstaltungskonzepte und Sportveranstaltungen möglich.

Die aktuelle Landesverordnung gibt hier viele Freiräume. Speziell bei Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden wünschen sich Vertreterinnen und Vertreter der Vereine, Verbände und kreisangehörigen Kommunen jedoch Planungssicherheit. Bei einer Videokonferenz mit der Leiterin des Krisenstabes Babette Bammann und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung am vergangenen Donnerstag wurde deutlich, dass diese nur begrenzt möglich ist.

Bereits Ende Mai hatten die Beteiligten abgestimmt, Veranstaltungen im Freien mit einem nachvollziehbaren Hygienekonzept und begrenzten Teilnehmerzahlen wieder zu ermöglichen. Auf die Zulassung von Zuschauern mussten die Veranstalter aber noch verzichten. Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung sind nun auch Zuschauer erlaubt. Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmenden sind ohne gesonderte Erlaubnis möglich. Die Veranstalter müssen aber ein Hygienekonzept entwerfen, das insbesondere Regelungen zu Abständen und / oder Testungen enthält und dessen Einhaltung sicherstellen.

Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden bedürfen einer gesonderten Erlaubnis durch den Landkreis Cuxhaven. Das gilt für Veranstaltungen wie die Elmloher Reitertage oder das Duhner Wattrennen ebenso wie z.B. für die Herbstmärkte, die in verschiedenen Ortschaften des Landkreises im regelmäßigen Jahreskalender stehen.

„Die Festlegung der Kriterien, unter denen solche Veranstaltungen möglich sind, wird umso schwieriger, je weiter der Termin in der Zukunft liegt“, sagt Torsten Köhne, der im Krisenstab für die Umsetzung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zuständig ist. „Die Vermeidung von großen und unkontrollierbaren Menschenansammlungen wird bis auf weiteres oberstes Ziel bleiben müssen“, betont er, macht aber auch deutlich, dass die aktuelle Landesverordnung bei der derzeitigen Lage sehr viel möglich macht, wenn ein passendes Hygienekonzept vorgelegt wird. Bei der Abstimmung und Begleitung geplanter Veranstaltungen bereits im Vorwege sagen die Fachleute des Kreises ihre Unterstützung zu. Hierfür sollte das entsprechende Hygienekonzept jedoch rechtzeitig vorgelegt werden, so Köhne. „Die Einbindung von Teststrategien sowie eine gewisse Eingrenzbarkeit des Veranstaltungsgeländes sind auf jeden Fall wichtige Aspekte eines solchen Konzeptes.“

Der Wunsch der Organisatoren nach Planungssicherheit ist sehr groß. Dennoch ist die weitere Entwicklung der Infektionslage nach übereinstimmender Einschätzung aller Beteiligten nur schwer abzusehen. Bammann weiß, dass die Verordnungslage für die kommenden Monate noch äußerst unklar ist: „Angesichts der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante sind zuverlässige Zusagen für Veranstaltungen im Herbst kaum möglich“, macht die Kreisrätin deutlich. Der regelmäßige Austausch der Beteiligten soll daher auch in den kommenden Monaten beibehalten werden.

Wünsche einzelner Veranstaltungsorganisatoren zu konkreten Vorhaben sollen möglichst über die jeweiligen Verbände/ Organisatoren mit ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die E-Mail Adresse gesundheitsamt(at)landkreis-cuxhaven.de an den Landkreis herangetragen werden. An diese Adresse können auch Fragen zu Hygienekonzepten für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern gerichtet werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven