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03.01.2022

Geflügelpest im Landkreis Cuxhaven: Restriktionszonen wurden aufgehoben, die Aufstallungspflicht bleibt aber bestehen

Am 23. Dezember konnten die sogenannten Restriktionszonen nach dem Geflügelpestausbruch in Hagen im Bremischen jetzt wieder aufgehoben werden. Landkreisweit bleibt allerdings eine Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel bestehen.

„Die Gefahr eines erneuten Ausbruchs ist weiterhin sehr hoch“, berichtet Kreisveterinärin Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt. „Insgesamt hat sich die Tierseuchenlage in Bezug auf die Aviäre Influenza/Geflügelpest in ganz Niedersachsen sogar weiter zugespitzt. Mit insgesamt 15 Ausbrüchen und 4 Verdachtsfällen in niedersächsischen Hausgeflügelbeständen, mussten bereits zahlreiche Betriebe geräumt werden.“ Im Wildvogelbereich sei die Zahl der positiven Befunde ebenfalls gestiegen. Diese Nachweise zeigten, dass das Virus, insbesondere in den Küstenregionen massiv grassiere, aber auch in gesamt Niedersachsen vorkomme.

„Das heißt, die Gefahr der Viruseinschleppung über die Wildtierpopulation ist noch immer enorm hoch“, macht die Amtstierärztin deutlich.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ihr Geflügel daher auch weiterhin im Stall lassen, um Einträge der für die Tiere absolut tödlichen Krankheit zu verhindern. Um eine Einschleppung auch auf anderem Wege unbedingt zu vermeiden, sind die Biosicherheitsvorkehrungen in den jeweiligen Beständen selbst ebenso wichtig.

Hilfestellung bietet beispielsweise das Informationsblatt des LAVES oder das Merkblatt des Veterinäramtes.

Weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest sind auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de verfügbar.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven