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20.05.2021

Geflügelpest: Das Geflügel darf wieder raus - Stallpflicht wird aufgehoben

Geflügelhalter können ihr Geflügel ab Freitag im gesamten Kreisgebiet wieder ins Freie lassen.

Ab diesem Zeitpunkt kann die Anordnung der Stallpflicht von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben werden.

Ab November des vergangenen Jahres kam es in den Küstenregionen entlang der Nordsee zu vermehrten positiven Influenza-Virus Nachweisen und Totfunden von Wildvögeln. Im Landkreis Cuxhaven wurde als erstes bei einer erlegten Wildente das Influenza A Virus mit dem Subtyp H5 durch das Friedrich Löffler Institut (FLI) nachgewiesen. Am 12. November 2020 wurde eine Pflicht zur Aufstallung sämtlicher Geflügelbestände angeordnet.

In den darauffolgenden Monaten wurde in Niedersachsen und in weiteren Bundesländern ein massiver Ausbruch der Geflügelpest beobachtet. Neben den hohen Zahlen an Wildvögeln waren auch zahlreiche Hausgeflügelbestände betroffen. „Allein im Landkreis Cuxhaven betraf dies drei Betriebe“, berichtet Dr. Cornelia Cassel. Die Leiterin des Fachgebietes Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz macht deutlich, dass zahlreiche Tierhalterinnen und Tierhalter in den um diese Betriebe eingerichteten Restriktionszonen neben der ohnehin geltenden Stallpflicht zeitweise noch sehr viel weitergehende Maßgaben zu beachten gehabt hätten.

„Die Risikobewertung lässt inzwischen ein Aufheben der Stallpflicht zu. Dennoch ist davon auszugehen, dass das Virus im Wildvogelbestand noch immer vorhanden sein kann“, betont die Tierärztin. „Aus diesem Grund sollten Geflügelhalter auch weiterhin den direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern.“

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist, Hausgeflügel nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven