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06.08.2020

Dritter Änderungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Geversdorf-Oberndorf, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Der Firma Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG wurde am 29.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des 1. Änderungsbescheides gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf erteilt. Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Gemarkung Oberndorf zugelassen. Die Genehmigung v. 29.12.2016 erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.
Auf Grundlage einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade vom 09.05.2017 in Verbindung mit der Erörterung vom 13.08.2018 wurde der 1. Änderungsbescheid vom 29.12.2016 mit dem 2. Änderungsbescheid vom 12.12.2018 zum Teil in der Tenorierung als auch in Teilen der Begründung geändert. Eine Ausfertigung des 2. Änderungsbescheids wurde, nach öffentlicher Bekanntmachung am 19.09.2019, in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich zum 07.10.2019 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Auf Grund ihres Genehmigungsantrages vom 27.03.2020 wurde der Firma Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG mit Datum vom 17.07.2020 die 3. immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt.

Verfügender Teil:

1. Der Firma Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co.KG, Dreekamp 5, 26605 Aurich, wird gem. § 6 Abs. 1, 5, 7 des BImSchG die Genehmigung für die geänderte Errichtung von

  • 7 Windenergieanlagen (mit geänderte Tiefengründung durch Einbringung zusätzlicher Tiefengrundungspfähle, Heraufsetzen der Fundamente um 3,30m und Kürzung der WEA-Türme um 3,43 m) vom Typ „Enercon E-101“; mit je 3,05 Megawatt Nennleistung, einem Rotordurchmesser 101,00 m, einer Gesamthöhe 185,77 m,
  • 7 Kranstellplätze (durch Einbringung von Stahlbetonfundamentplatten und eine geänderte Tiefengründung durch Einbringung zusätzlicher Tiefengründungspfähle,

auf den folgenden Flurstücken

  • Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstück 7 für WEA 7
  • Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstück 45 für WEA 8
  • Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstück 44 für WEA 9
  • Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstück 17 für WEA 10
  • Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstück 50 für WEA 11
  • Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstück 57 für WEA 12
  • Gemarkung Oberndorf, Flur 3, Flurstück 51 für WEA 13

in Form dieser 3. immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung erteilt.

2. Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Die sofortige Vollziehung dieser 3. Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz - Az. 63 ImG 24/2012 - wird hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Der dritte Änderungsbescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen die im Verfahren Einwendungen erhoben haben schriftlich beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven / oder elektronisch unter: info(at)landkreis-cuxhaven.de, möglichst unter Angabe des Aktenzeichens Az.: 63 ImG 24/2012 Ä 3, anfordert werden.

Auslegung der Entscheidung

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids liegt in der Zeit vom 17. August 2020 bis einschl. 31. August 2020 zwei Wochen zur Einsichtnahme unter Anwendung der Vorschriften aus § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes – PlanSiG aus. Die Auslegung erfolgt elektronisch auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Umweltinformationen.

Entspr. § 3 Abs. 2 PlanSiG wird die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot wie folgt durchgeführt:

im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 04721 66-2473 oder 66-2477, zu folgenden Zeiten:

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr;

und

im Bürgerbüro der Samtgemeinde Hadeln in Otterndorf, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch: 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 31. August 2020 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.


Cuxhaven, 06.08.2020 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
 

In Vertretung
Bammann
Kreisrätin